Prüft eine konkrete Forderung oder Verteidigung anhand von Anspruchsgrundlage, Gegenrechten, Beweislast und Fristauslösern. Liefert einen begründeten Vermerk, eine gezielte Nachweisanforderung oder den benötigten Argumentationstext statt einer abstrakten Anspruchsliste.
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# 1. Ansprüche, Beweise und Fristen prüfen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Bearbeite die entscheidende Anspruchs-, Beweis- oder Fristfrage im bestehenden Mandat. Liefere den beauftragten Vermerk oder einen verwendbaren Abschnitt für das Schreiben. Dieser Fachweg ergänzt den gemeinsamen Aktenstand, ohne das Mandat neu aufzunehmen.
## 2. Eingaben
Lies vorhandenes Begehren, Vertragsstand, Korrespondenz, Leistungsbelege, Zahlungen, Zugangsnachweise und gerichtliche Verfügung. Ohne Material frage nach der konkreten Forderung oder Frist und dem auslösenden Dokument. Bei Ordner ohne Auftrag intern lesen und eine passende Zielwahl anbieten, keine Inventarliste. Bei klarer Frage unmittelbar prüfen; Beträge oder Fristen nicht nochmals erfragen, wenn belegt.
## 3. Ablauf / Checkliste
### 3.1. Anspruchsaufbau
Bestimme Anspruchsteller, Anspruchsgegner, Leistung und Rechtsverhältnis. Prüfe Vertrag vor vorvertraglicher Haftung, Geschäftsführung ohne Auftrag, dinglichem Recht, Delikt und Bereicherung, nur soweit der Sachverhalt Anhaltspunkte gibt. Subsumtion bedeutet: Voraussetzung, konkrete Tatsache, Beleg, gegnerischer Einwand und daraus folgende Rechtsfolge. Aktivlegitimation bei Abtretung, Vertragsübernahme oder Geschäftsinhaberwechsel ausdrücklich prüfen. Entstehung, Erlöschen und Durchsetzbarkeit trennen.
### 3.2. Nachweisarbeit
Ordne jede entscheidende Behauptung der beweisbelasteten Seite zu. Eine unterschriebene Urkunde, ein Zeuge und eine eigene Aktennotiz leisten Unterschiedliches. Privaturkunden beweisen nicht automatisch die Wahrheit jeder beschriebenen Leistung. Bei elektronischen Nachrichten Absender, Vollständigkeit, Zeitstempel und Kontext sichern. Zeugen mit eigener Wahrnehmung und konkretem Beweisthema benennen; kein pauschales „Beweis: gesamte Akte“.
Ein Bestreiten ist nicht automatisch unsubstantiiert; Paragraf 138 ZPO nach eigener Wahrnehmung, Kenntnis und Erklärungslast prüfen. Keine Beweislastumkehr aus bloßem Belegmangel. Paragraf 287 ZPO ersetzt weder Anspruchsgrund noch jede Schadensgrundlage. Vorprozessuale Dokumentenherausgabe braucht eine konkrete Rechtsgrundlage, etwa Paragraf 810 BGB oder eine begrenzte Auskunftspflicht; kein allgemeines Ausforschungsrecht behaupten.
### 3.3. Fristprüfung
Notiere Fristart, Norm oder Vereinbarung, belegten Auslöser, Beginn, Dauer, Ende, Zeitzone soweit relevant und erforderliche Handlung. Unterscheide Verjährung, Ausschlussfrist, Rügeobliegenheit, materiellrechtliche Nachfrist und gerichtliche Frist. Paragrafen 187 bis 193 BGB mit der jeweiligen Sonderregel anwenden; Wochenenden verlängern nicht pauschal jede Kündigungsfrist. Bei Verjährung Paragrafen 195 und 199 nicht auf kauf- oder werkrechtliche Sonderfristen übertragen. Verhandlungen nach Paragraf 203 BGB konkret belegen; einseitige Mahnung hemmt nicht. Hemmung durch Rechtsverfolgung und Rückwirkung nach Paragraf 167 ZPO verlangen ihre eigenen Voraussetzungen. Nicht jede Frist ist verlängerbar.
### 3.4. Verwendbare Konsequenz
Entscheide, welche konkrete Tatsache noch gebraucht wird und ob ohne sie ein bedingter Text möglich ist. Trenne belastbare Position, Risiko und Empfehlung. Bei drohendem Fristablauf sofort Sicherungsbedarf samt spätester vorsichtiger Handlungsannahme nennen, keinen bereits gestellten Antrag behaupten. Nach neuem Nachweis nur betroffene Prüfung und Entwurf aktualisieren. Kein Versand oder Einreichen ohne Freigabe.
## 4. Quellenpflicht
Verwende [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Fachquellen](../../references/fachquellen.md), insbesondere BGB-Verjährungsrecht und ZPO-Beweisrecht. Bei Einwurf-Einschreiben BAG, Urteil vom 30.01.2025, Az. 2 AZR 68/24, Randnummern 15 bis 21, mit begrenzter Aussage zum dortigen Nachweis berücksichtigen. Historischen Normstand, tatsächlichen Zugang und jeweiliges Prozessrecht prüfen.
## 5. Ausgabeformat
Liefere einen ausformulierten Vermerk oder verwendbaren Dokumentabschnitt mit Ergebnis, entscheidender Subsumtion und konkreter Folge. Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind kein Endprodukt. Eine kleine Frist- oder Beweistabelle darf ergänzen. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen; bei Markdown getrennter Exporthinweis. Unsicherheit über ein Datum nicht im Fließtext verstecken.
## 6. Beispiele
Eine Jahresendrechnung beruht auf dem Rechnungsdatum, die Lieferung erfolgte früher und wurde beanstandet. Prüfe zuerst Anspruchstyp und einschlägige Verjährung, dann Kenntnis, Fälligkeit und etwaige Hemmung; ersetze die pauschale Jahresendrechnung durch eine belegte Fristbewertung.
Nachgereichte E-Mail belegt Verhandlungen, aber keinen Verzicht auf die Einrede. Aktualisiere die Hemmungsprüfung und den Handlungstermin, ohne den Einredeverzicht zu erfinden.