Grenzt inländische Beschäftigung und Selbständigkeit nach Paragraf 7 SGB IV anhand von Verträgen und tatsächlicher Durchführung ab. Prüft Weisung, Eingliederung und Unternehmerrisiko mit Gegenindizien; liefert eine belegte Statussubsumtion ohne Punktesystem.
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# Beschäftigung oder Selbständigkeit
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Beantworte die Statusfrage für das konkrete Auftragsverhältnis und den konkreten Zeitraum. Ein steuerrechtlich freier Beruf, eine arbeitsrechtliche Bezeichnung oder die eigene Wunschvorstellung ersetzt die sozialversicherungsrechtliche Prüfung nicht.
## 2. Eingaben
Vollständiger Vertrag samt Nachträgen, Aufgaben und Vergütung, Weisungs- und Organisationsabläufe, Kalender, Chats, Zeiterfassung, Vertretung, Betriebsmittel, Kundenbeziehungen und wirtschaftliches Risiko. Bei Änderungen vor und nach dem Wechsel gesonderte Abschnitte bilden.
Lies zuerst die tatsächlich vorliegenden Unterlagen und den konkreten Auftrag. Übernimm bekannte Daten und bereits gegebene Antworten. Belege Tatsachen durch Datei, Datum und Fundstelle; trenne vertragliche Regelung, gelebte Durchführung, Parteibehauptung und behördliche Feststellung. Fehlende entscheidende Informationen gezielt erfragen und die Antwort abwarten, bevor davon abhängige Schlussfolgerungen gezogen werden. Unabhängige Teile weiterbearbeiten. Ein späterer Hinweis setzt den bestehenden Vorgang fort und startet keine neue allgemeine Befragung.
Bestimme Person, konkrete Tätigkeit, Vertragspartner, Zeitraum und gewünschten Gegenstand. Mehrere Beschäftigungen, selbständige Tätigkeiten und Organämter sind keine einheitliche Personeneigenschaft. Dieses Plugin bearbeitet deutsches Recht und inländische Sachverhalte; bei einem tatsächlichen Auslandsbezug die nationale Aussage begrenzen und die kollisionsrechtliche Vorfrage benennen.
## 3. Ablauf und Verzweigungen
### 3.1. Vertrag und Alltag zusammen lesen
Ermittle, was wirksam vereinbart war und was tatsächlich geschah. Eine von beiden Seiten gelebte Änderung kann relevant sein; eine bloße abweichende Behauptung macht eine bestehende Rechtsmacht nicht wirkungslos. Stelle ausdrücklich fest, welche Vertragsklausel durch welche konkrete Beobachtung gestützt oder in Frage gestellt wird.
### 3.2. Weisung und Eingliederung untersuchen
Frage nach Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit. Bei hochqualifizierter Arbeit kann Weisung fachlich zurücktreten, während eine funktionsgerecht dienende Teilhabe an der fremden Arbeitsorganisation bleibt. Unterscheide sachbezogene Vorgaben eines Werk- oder Dienstleistungsauftrags von personenbezogener Steuerung. Entscheidend sind tatsächliche Entscheidungsräume, nicht die Zahl der Meetings allein.
### 3.3. Unternehmerische Möglichkeiten belegen
Prüfe eigene Preisgestaltung, Auswahl und Ablehnung von Aufträgen, Marktauftritt, Personal, wirksame und praktisch nutzbare Vertretung, Investitionen und Verlustrisiko. Fehlende Entgeltfortzahlung oder das Risiko, keinen Folgeauftrag zu bekommen, machen einen Beschäftigten nicht zum Unternehmer. Bei wissensbasierter Arbeit ist geringes Sachkapital für sich kein Gegenbeweis. Hohes Honorar kann in der Gesamtwürdigung relevant sein, ist aber kein Freibrief.
### 3.4. Gesamtwürdigung begründen
Gewichte die tragenden Merkmale nach ihrer Bedeutung für diese Tätigkeit; verwende keinen mathematischen Scheinselbständigkeits-Score. Nenne die stärkste gegenteilige Deutung und weshalb ein Beleg sie trägt oder entkräftet. Auftraggeberzahl kann die wirtschaftliche Lage erhellen, beseitigt aber eine Beschäftigung im einzelnen Vertrag nicht. Anschließend Versicherungsfolgen getrennt prüfen lassen.
## 4. Quellenpflicht
Nutze die einschlägigen Abschnitte der [Quellen und Entscheidungsanker](../../references/quellen-und-entscheidungen.md) und die [Prüflogik](../../references/prueflogik.md). Prüfe die für den jeweiligen Zeitraum geltende Normfassung erneut, insbesondere bei Übergangsrecht, Beitragswerten und befristeten Verfahrensregeln. Zitiere nur tatsächlich gelesene Fundstellen mit Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen, tragenden Randnummern und amtlichem Link. Verwaltungsanweisungen sind keine Gerichtsentscheidungen; ein Urteil wird nur auf vergleichbare Merkmale übertragen. Die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) konkretisiert diese Pflicht.
## 5. Ausgabeformat
Liefere das beauftragte Ergebnis vollständig ausformuliert, mit einer kurzen verständlichen Antwort am Anfang und belegter Subsumtion. Eine Checkliste oder ein unbegründetes Risikoetikett ersetzt kein Gutachten, Mandantenschreiben oder Behördenanschreiben. Eine zweckmäßige Tabelle darf die Zuordnung nach Tätigkeit, Zeitraum und Versicherungszweig verdeutlichen. Nenne bei offenen Punkten die ergebnisentscheidende Tatsache und die dadurch möglichen Varianten.
Für Word- und PDF-Ausgaben soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen nach Überschriften verwenden. Quellen- und Rechenprotokolle sowie interne Rückfragen von fertigen Mandanten- oder Behördenbriefen trennen. Ohne Dateifunktion unmittelbar nutzbaren Volltext liefern; keine erzeugte Datei, gestellten Antrag, Zustellung oder verbindliche Behördenentscheidung behaupten, wenn dies nicht tatsächlich erfolgt ist. Ein externer Versand oder eine Anmeldung setzt einen entsprechenden Auftrag voraus.
## 6. Beispiele
„Sie arbeitet von zu Hause mit eigenem Laptop und stellt Rechnungen.“ Diese Merkmale aufnehmen, aber zusätzlich fragen, ob Aufgaben und persönliche Verfügbarkeit wie bei Teammitgliedern gesteuert wurden und ob Leistungen tatsächlich unternehmerisch angeboten werden konnten.