Ermittelt CO2-Kosten aus verbrauchten Brennstoffschichten, prueft Wohngebaeudestufe und Vermieterabzug und erstellt den transparenten Ausweis oder eine bezifferte Erstattungsanforderung.
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# CO2-Kosten belegt aufteilen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Rechne die CO2-Kostenaufteilung für Zentralversorgung oder Selbstversorgung des Mieters. Eine Energierechnung mit CO2-Zeile ist noch keine fertige gesetzliche Verteilung. Eine WEG darf den Vermieteranteil nicht als gewöhnliche Mietkosten weiterreichen.
## 2. Eingaben
Lies Abrechnungs- und Lieferzeiträume, Emissionen, Energiegehalt, Emissionsfaktor und enthaltene CO2-Kosten der Lieferbelege. Bei Öl lies die bewertete Bestandsfortschreibung samt Rechnungen der Altvorräte. Ermittle Wohngebäudeeigenschaft, versorgte Einheit, maßgebliche Wohnfläche, Heizkostenschlüssel und etwaige belegte öffentlich-rechtliche Hindernisse. Frage nur nach fehlenden Werten, die Einstufung oder Betrag ändern.
## 3. Ablauf / Checkliste
### 3.1. Fixiere Rechtszeit und Bezugsobjekt.
Für die Rechnung 2025 gilt das damalige CO2KostAufG; spätere Änderungen der aktuellen Normseite gelten nicht rückwirkend. Prüfe Anwendungsbereich, Zentral- oder Selbstversorgung und die Bezugsfläche nach Paragraf 5. Teile Gebäudeemissionen nicht durch die Fläche nur einer Wohnung. Für Nichtwohngebäude gilt 2025 nicht automatisch die Wohngebäudetabelle; eine gesetzliche Ankündigung eines künftigen Stufenmodells ist noch keine fertige Tabelle.
### 3.2. Berechne verbrauchsbezogene Emissionen und Kosten.
Ermittle je Liefer- oder Vorratsschicht die im Zeitraum verbrauchte Menge und deren anteilige Emissionen sowie CO2-Kosten. Bei homogener Lieferung ergibt sich der Kostenanteil aus Verbrauchsmenge/Liefermenge mal ausgewiesenen CO2-Kosten, die Emission entsprechend. Halte Lieferjahr, Rechnung, Faktor, Umsatzsteuerbehandlung und Restmenge sichtbar. Verwende keinen Preis des Verbrauchsjahrs für anders bepreisten Altvorrat. Die Übergangsregel des Paragrafen 11 Absatz 2 lässt CO2-Kosten vor 01.01.2023 in Rechnung gestellter Brennstoffmengen unberücksichtigt; bilde diese Schicht getrennt ab. Kläre bei solchen Altbeständen auch die für die Einstufung maßgebliche Emissionsabgrenzung anhand der einschlägigen Fassung, statt still alle Liter gleichzubehandeln.
### 3.3. Bestimme Stufe und Vermieteranteil.
Teile die maßgeblichen Jahreskilogramm durch die gesetzlich maßgebliche Wohnfläche und runde den spezifischen Ausstoß auf eine Nachkommastelle. Bei verkürztem Zeitraum passe die Tabellenschwellen anteilig an; annualisiere nicht zusätzlich nochmals. Die Vermieteranteile der Anlage betragen bei den Grenzen unter 12, 17, 22, 27, 32, 37, 42, 47 und 52 kg sowie ab 52 kg der Reihe nach 0, 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80 und 95 Prozent. Prüfe die Tabelle am Normtext, insbesondere genau auf einer Grenze.
Öffentlich-rechtliche Beschränkungen können nach Paragraf 9 den Vermieteranteil halbieren oder bei Hindernissen in beiden gesetzlichen Bereichen entfallen lassen. Die bloße Bezeichnung Denkmalschutz oder Milieuschutz genügt nicht; der Vermieter muss die konkreten einschlägigen Hindernisse nachweisen. Halbiere bei einem belegten einschlägigen Hindernis den Vermieteranteil, nicht die Gesamtkosten.
### 3.4. Führe die Kosten in die Abrechnung zurück.
Ziehe den Vermieteranteil vor der Mieterumlage genau einmal aus den bereits CO2-haltigen Brennstoffkosten ab. Verteile den verbleibenden Mieteranteil nach dem maßgeblichen Heiz- und Warmwasserschlüssel, nicht nochmals allein nach Wohnfläche. Weise Stufe, Berechnungsgrundlagen, Gesamt-CO2-Kosten und Mieteranteil aus. Prüfe bei fehlender Aufteilung oder fehlenden Angaben Paragraf 7 Absatz 4 und dessen Drei-Prozent-Kürzung, ohne sie mit anderen Kürzungen ungeprüft zu addieren.
Bei Selbstversorgung des Mieters berechne die Erstattung und prüfe die zwölfmonatige Geltendmachungsfrist ab Lieferantenabrechnung sowie Textform nach Paragraf 6 Absatz 2. Halte Anzeige, Verrechnung und späteste Erstattung getrennt. Nach einem ergänzten Lieferbeleg korrigiere die Schichtrechnung und den bestellten Brief unmittelbar.
## 4. Quellenpflicht
Nutze die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und die historischen und aktuellen CO2-Quellen im [Register](../../references/betriebskosten-quellen.md). Die amtliche Ursprungsfassung vom 05.12.2022 belegt den für 2025 relevanten Rechenkern der Paragrafen 3 bis 9, 11 und der Anlage. Verifiziere Anwendungszeitpunkt und etwaiges Änderungsrecht vor jeder späteren Abrechnung; erfinde keine Gerichtsentscheidung zur Stufung.
## 5. Ausgabeformat
Liefere eine Liefer- und Verbrauchstabelle mit begründeter Stufe und bezifferter Überleitung oder den ausformulierten Erstattungsbrief. Endprodukte stehen in vollständigen Sätzen; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungen sind verboten. Verwende soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Ein Exporthinweis gehört bei Textausgabe nicht in den Brief. Behaupte keine nicht erstellte Datei.
## 6. Beispiele
Bei 24.000 kg CO2 auf 800 Quadratmetern im ganzen Jahr ergeben sich 30.0 kg je Quadratmeter. Bei 1.600 EUR enthaltenen CO2-Kosten und ohne einschlägige Beschränkung entfallen 640 EUR auf den Vermieter und 960 EUR auf die Mietergruppe. Die 960 EUR sind schon Bestandteil des bereinigten Heizkostentopfs und werden nicht nochmals als Zusatzkosten aufgeschlagen.