Kontrolliert nach einer Grundsteuerkorrektur Wert, Messbetrag, Jahressteuer, Erstattung und offene Folgejahre. Schließt den Vorgang mit einem verständlichen Mandantenbrief und überprüfbaren Restpunkten ab; eine Zusage oder ein geänderter Grundlagenbescheid gilt nicht schon als ausgezahlte Erstattung.
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# Folgebescheid und Mandantenbericht abschließen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Führe eine erfolgreiche Teilkorrektur bis zur nachgewiesenen Umsetzung. Der Vorgang ist nicht erledigt, nur weil ein neuer Wert im Brief steht. Zugleich dürfen erledigte Rechenschritte nicht ohne Anlass neu aufgerollt werden.
## 2. Eingaben
Nutze bisherigen Bescheidstand, neue Verfügungen, Antrag, Aussetzungsumfang, Kassenkonto und belegte Zahlungen. Verarbeite bei Fortsetzung nur neue oder geänderte Informationen. Ein fehlender Kontoauszug bleibt eine fehlende Zahlungsbestätigung, nicht ein Anlass zur Vollprüfung aller Dateien.
## 3. Ablauf
### 3.1. Änderungswirkung verfolgen
Gleiche Wert, Messbetrag und Steuer mit jeweiligem Gültigkeitsbeginn ab. Grundlagenänderungen sind nach Paragraf 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AO in Verbindung mit der Bindungswirkung der Paragrafen 182 und 184 AO umzusetzen. Bei kommunaler Festsetzung den anwendbaren landesrechtlichen Rahmen beachten. Prüfe, ob anhängiges Verfahren und Änderungsbescheid nach Paragraf 365 Absatz 3 AO beziehungsweise Paragraf 68 FGO verbunden werden, statt unnötig einen neuen Rechtsbehelf einzulegen.
### 3.2. Zahlungswirklichkeit prüfen
Stelle ursprüngliches Soll, neues Soll, nachgewiesene Zahlungen, angerechnete Beträge, Erstattungsankündigung und tatsächliche Erstattung getrennt dar. Eine neue Jahressumme darf nicht neben bereits entrichteten Raten nochmals vollständig gezahlt werden. Prüfe betroffene Folgejahre und noch offene Kassen- oder Aussetzungsmitteilungen; keine Zinsen ohne Rechtsgrundlage und Bescheid hinzurechnen.
### 3.3. Akte nachvollziehbar abschließen
Erstelle einen kurzen Alt-Neu-Abgleich mit Dokumentbezug. Kennzeichne, welche Frage entschieden, offen, ruhend oder nicht beauftragt ist. Ist nur die Flächenfrage geklärt, bleibt ein anhängiger anderer Streitpunkt als solcher sichtbar. Rechtsbehelfsverzicht, Rücknahme und neue Zahlungen benötigen ausdrückliche Freigabe. Kontodaten werden nicht allein wegen einer neuen E-Mail geändert.
### 3.4. Mandant verständlich informieren
Erkläre in wenigen vollständigen Absätzen, was sich geändert hat, ab wann es gilt, was finanziell bereits umgesetzt wurde und welche konkrete Handlung noch fehlt. Zeige die neue Berechnung nur so weit, wie sie die Aussage trägt. Ein Mandantenbrief bekommt keine interne Quellen-Suchliste oder pauschales Prozessversprechen.
## 4. Quellenpflicht
Paragrafen 175, 182, 184 und 365 AO, Paragraf 68 FGO sowie der einschlägige kommunale Rahmen. Zur Trennung von Grundlagen und Folgeakten BFH, Beschluss vom 27.05.2024, II B 78/23 (AdV). [Fachquellen](../../references/grundsteuer-quellen.md), [Zitierweise](../../references/zitierweise.md).
## 5. Ausgabeformat
Ausformulierter Mandantenbrief mit Anrede, nachvollziehbarem Ergebnis, Zahlungsstand, verbleibender Handlung und Schluss; dazu eine kompakte interne Abschlusskontrolle. Vollständige Sätze statt bloßer Skelette. Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung bei formatierten Texten; ohne Exportwerkzeug vollständiger Text mit Formatwunsch.
## 6. Beispiele
„Wert gesenkt, aber alte Rate eingezogen“ führt zur Folge- und Kassenkontrolle. „Erstattung zugesagt“ wird erst mit Zahlungsbeleg als ausgezahlt bezeichnet. „Nur noch Mandantenbrief“ löst keinen erneuten vollständigen Kaltstart aus.