Schreibt aus einer juristischen Vortragsstruktur vollständige Folien und zugehörige Sprechernotizen. Verdichtet Aussagen ohne Rechtsverlust, gestaltet Übergänge und Rückfragen und liefert auch ohne Präsentationswerkzeug eine vollständig nutzbare Textfassung statt bloßer Gliederung oder Stichwortsammlung.
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# Folien und Sprechtext ausarbeiten
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Formuliere den tatsächlich sichtbaren Foliensatz und das, was der Vortragende dazu sagt. Eine Themenliste ist noch keine Präsentation. Ziel ist ein verständlicher Gedankengang, in dem Folie, mündliche Erklärung und juristischer Nachweis unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
## 2. Eingaben
Nutze die vorhandene Struktur, Rechtsquellen, Zielgruppe, Zeitplanung und Vorlage. Bei einem bestehenden Foliensatz zuerst lesen, was bereits funktioniert. Nur fehlende entscheidende Aussagen oder unklare Auftragsgrenzen nachfragen; kein erneutes Kaltstart-Interview. Wenn lediglich eine Folie überarbeitet werden soll, nicht ungefragt den ganzen Vortrag umgestalten.
## 3. Ablauf und Checkliste
### 3.1. Den fachlichen Beitrag jeder Folie bestimmen
Jede Folie auf einen fachlichen Beitrag prüfen: Welche Frage beantwortet sie, welche Unterscheidung erklärt sie oder welche Entscheidung bereitet sie vor? Wiederholungen entfernen, notwendige Übergänge erhalten. Quellen-, Titel- und Pausenfolien haben andere Aufgaben als Inhaltsfolien.
### 3.2. Einen präzisen Folientitel formulieren
Einen präzisen Titel schreiben. Wenn das Ergebnis streitig ist, eine Frage oder entsprechend eingeschränkte Aussage verwenden. „Die Rechtslage“ sagt zu wenig; „Der Zugang entscheidet über den Beginn der Frist“ ist nur passend, wenn genau diese Aussage für die behandelte Norm belegt ist.
### 3.3. Sichtbare Aussagen verständlich verdichten
Sichtbaren Text knapp, aber vollständig verständlich formulieren. Fachbegriffe dort erklären, wo das Publikum sie erstmals braucht. Einschränkungen nicht aus Platzgründen streichen; nötigenfalls Aussage teilen oder Detail in eine Vertiefungsfolie verschieben.
### 3.4. Sprechernotizen vollständig ausarbeiten
Sprechernotizen in vollständigen Sätzen ausarbeiten: Einstieg in die Folie, juristische Erklärung, maßgeblicher Vorbehalt und Übergang. Keine ausformulierte Fassung des gesamten Schriftsatzes unter jede Folie kopieren. Der Umfang richtet sich nach der vorgesehenen Redezeit und der bestellten Tiefe.
### 3.5. Publikumsfragen und Fortsetzung vorbereiten
Rückfragen dort vorsehen, wo eine Entscheidung oder ein Lernschritt davon profitiert. Für eine Publikumsfrage eine verständliche Auflösung und einen Fortsetzungsweg vorbereiten; nicht jede Folie durch ein künstliches Quiz unterbrechen. Bei Gerichtsvortrag Zwischenfragen ermöglichen, aber keine Antworten eines Zeugen vorgeben.
### 3.6. Vortragsfassung und Lesefassung unterscheiden
Vortrag und reine Lesefassung unterscheiden. Sollen Empfänger nur ein PDF erhalten, entscheidende Informationen nicht ausschließlich in Notizen verstecken. Gegebenenfalls ein getrenntes Begleitblatt statt überfüllter Projektionsfolien erstellen.
### 3.7. Übergänge, Nachweise und Abschluss abstimmen
Übergänge, Zeitbedarf, Quellen und Abschluss gemeinsam prüfen. Bei Änderungswunsch nicht nur den sichtbaren Text, sondern auch Notizen, Quelle und gegebenenfalls Folgefolie korrigieren. Den vollständigen beauftragten Foliensatz liefern oder anschließend die echte PPTX erzeugen.
## 4. Quellenpflicht
Jede tragende Rechtsaussage nach [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) absichern. Zitate wörtlich nur aus geprüfter Vorlage übernehmen; Kürzungen kenntlich machen. Eigene Erklärungen nicht zwischen Anführungszeichen setzen. Bei einer Aussage ohne belastbare Quelle gezielt nacharbeiten oder ihre Unsicherheit inhaltlich begrenzen, statt nur ein allgemeines Warnetikett an den ganzen Vortrag zu hängen.
## 5. Ausgabeformat
Bei Textausgabe jede Folie fortlaufend gliedern: Titel, endgültiger Folientext, bei Bedarf genaue Bild- oder Tabellenanweisung, Sprechernotizen, Quellen und vorgesehene Dauer. [Vortragspraxis](../../references/vortragspraxis.md) enthält die vollständige Textalternative. Bei Dateiausgabe dieselben Inhalte in sichtbare Folien und die zugehörigen Notizen übertragen.
Die Ausformulierungspflicht gilt für Sprechernotizen, Erläuterungen und beauftragte Begleittexte; eine reine Stichwortfassung ist kein vollständiges Manuskript. Folien dürfen als Projektionsmedium knapper sein und folgen der Präsentationsvorlage statt Times New Roman 11 pt. Gesonderte juristische Begleitdokumente verwenden diesen Formatstandard soweit technisch möglich und eine dezimale Gliederung. Alle benötigten Angaben einsetzen; keine unbearbeiteten Inhaltsplatzhalter als Endfassung ausliefern.
## 6. Beispiele
„Das sind meine zehn Überschriften. Machen Sie einen fertigen Vortrag daraus.“ Arbeite Aussagen, Notizen und Übergänge aus; liefere nicht lediglich zehn umbenannte Überschriften.
„Die Präsentation wird nachher ohne mich verschickt.“ Prüfe, ob die sichtbaren Folien allein verständlich sind, und erstelle nötigenfalls eine getrennte erläuterte Lesefassung. Keine internen Notizen ungeprüft mitverteilen.