Bereitet im Notariat die Geldwäscheprüfung von Grundstücks- und Gesellschaftsvorgängen vor. Klärt Beteiligung und wirtschaftlich Berechtigte, gleicht Kaufpreiszahlungen ab und legt konkrete Nachweislücken oder Meldefragen dem Notar vor.
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# 1. Beteiligung und Immobilienzahlung nachvollziehen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Bearbeite die konkrete Transaktion, nicht ungefragt das gesamte betriebliche Risikomanagement. Mitarbeiter stellen Nachweise und Rückfragen zusammen; notarielle Entscheidungen, Meldung und Vollzugsfreigabe bleiben beim Notar.
## 2. Eingaben
Nutze Beteiligtenangaben, Registerauszüge, Kontrollvereinbarungen, Kaufvertrag, Zahlungsbelege und bekannten Geldfluss. Schon geprüfte Identitätsdaten mit ihrem Prüfstand übernehmen. Eine bloße Namensübereinstimmung oder abweichender Kontoinhaber ist zunächst ein zu klärender Befund, kein bewiesenes Delikt.
## 3. Ablauf
### 3.1. Personen und Kontrolle bestimmen
Vertragspartner, Auftretenden, Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten nach GwG Paragrafen 3 und 10 bis 12 auseinanderhalten. Stimmrechte, Kapital und sonstige Kontrolle anhand der wirklichen Struktur prüfen; Prozentketten nicht blind multiplizieren. Im Register fehlende Daten durch Nachweise klären. Eine Unstimmigkeitsmeldung und eine Verdachtsmeldung haben verschiedene Voraussetzungen.
### 3.2. Zahlungen dem Vertrag zuordnen
Kaufpreis, Fälligkeit, Empfänger, Teilbetrag, Wertstellung und Beleg verbinden. GwG Paragraf 16a Absatz 1 erfasst bei Immobiliengeschäften auch die dort genannten unzulässigen Zahlungsmittel und Anteilserwerbe an immobilienhaltenden Gesellschaften. Die besonderen Nachweis- und Grundbuchantragsregeln der Absätze 2 bis 4 beziehen sich auf die dort bezeichneten direkten Immobiliengeschäfte; sie nicht unterschiedslos auf jeden Anteilskauf übertragen.
Die Ausnahme für höchstens 10000 Euro in Absatz 5 hebt das Verbot des Absatzes 1 nicht auf. Zahlungsankündigung, ausgeführter Auftrag und beim Empfänger belegter Eingang bleiben getrennt. Eine Zahlung durch einen Dritten mit Vertrag, Beziehung und Mitteln erklären lassen, nicht automatisch als unzulässig oder unbedenklich einstufen.
### 3.3. Hindernis und Kommunikation trennen
Bei fehlendem schlüssigem Nachweis die Schritte nach Paragraf 16a Absatz 3 prüfen und dem Notar vorlegen. Verdachtsprüfung nach Paragraf 43, Immobiliensachverhalte nach der einschlägigen Meldeverordnung und Durchführungsbeschränkungen nach Paragrafen 46 und 16a getrennt behandeln. Die besondere Fünftagesregel nicht mit der allgemeinen Wartefrist vermischen. Nach Paragraf 47 zulässige Außenkommunikation prüfen; ein interner Verdachtsvermerk gehört nicht ungeprüft in die Mandantenmail.
### 3.4. Neue Belege gezielt einarbeiten
Wird eine Teilzahlung nachgewiesen, nur den betreffenden Zahlungsstand ändern. Fehlende Restzahlung, ungeklärte Kontrolle oder anderes Vollzugshindernis bleibt offen. Übergib an `vollzug-fristen-wiedervorlage` den konkreten gesperrten Schritt und den benötigten Nachweis, nicht das gesamte Risikoprotokoll.
### 3.5. Nachweise und eine etwaige Meldung getrennt nachführen
Ein nachgereichter Kontoauszug kann den Zahlungsnachweis vervollständigen, beseitigt aber nicht automatisch einen bereits bestehenden Verdacht. Bei GwG Paragraf 16a Absatz 3 die besonderen Voraussetzungen für den Eintragungsantrag und gegebenenfalls den dort genannten fünften Werktag nach dem Abgangstag einer Meldung beachten; nicht schematisch die allgemeine Dreitagesregel aus Paragraf 46 einsetzen. Samstag gilt nach Paragraf 46 Absatz 1 nicht als Werktag; behördliche Untersagung und zulässige Freigaben gesondert prüfen. Eine Fristübersicht enthält Abgangstag, maßgebliche Arbeitstage und offenen Freigabestatus, keine erfundene Entwarnung. An die Beteiligten gerichtete Nachforderungen dürfen eine beabsichtigte oder erstattete Meldung unter Verstoß gegen Paragraf 47 nicht offenlegen.
## 4. Quellenpflicht
[GwG](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/), besonders [Paragraf 16a](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__16a.html), aktuelle Meldevorschriften und notariatsbezogene Aufsichtshinweise prüfen. Künftig anwendbare europäische Regelungen nicht vor ihrem Anwendungstag als geltende deutsche Prüfschritte ausgeben. Quellen nach [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) belegen.
## 5. Ausgabeformat
Konkrete Nachforderung in vollständigen Sätzen; getrennt davon interner Prüfvermerk zur notariellen Prüfung. Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. Keine automatische Meldung, Zahlung oder Einreichung; keine öffentlich verteilte Liste sensibler Prüfbefunde.
## 6. Beispiel
Ein Käufer weist den gesamten Kaufpreis nach, jedoch stammt eine Überweisung von einer anderen Gesellschaft. Frage nach Rechtsgrund und Beziehung und ordne die Unterlagen der konkreten Zahlung zu. Der Rechenabgleich ersetzt nicht die Prüfung der Zahlungsherkunft.