Skip to content
Back to skills

Geschaeftsfuehrer Und Gesellschaftermacht

ASecurity

Prüft den Sozialversicherungsstatus von GmbH- und UG-Geschäftsführern anhand wirksamer Stimmrechte, Sperrminoritäten und Beteiligungsketten. Unterscheidet 20 Prozent, exakt 50 Prozent, Satzung und Nebenabreden; ordnet Änderungen ihrem richtigen Wirksamkeitszeitpunkt zu.

  • 1,651 stars
  • 0 votes
  • 0 copies
  • 0 views
  • Added October 3, 2026
ai-agentsgitapi

Works with

  • api

Security analysis

A100/100

Scanned October 3, 2026

npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill geschaeftsfuehrer-und-gesellschaftermacht --agent claude-code

Installs into .claude/skills of the current project.

Are you the author of Geschaeftsfuehrer Und Gesellschaftermacht?

Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.

Security grade badge for Geschaeftsfuehrer Und Gesellschaftermacht
[![Security: A — Skills Directory](https://www.skillsdirectory.com/api/skills/klotzkette-geschaeftsfuehrer-und-gesellschaftermacht/badge)](https://www.skillsdirectory.com/skills/klotzkette-geschaeftsfuehrer-und-gesellschaftermacht)

More formats (shields.io, HTML) on the badges page. Keep it an A: scan every change in CI with Pro.

Download with Pro
SKILL.md
---
name: geschaeftsfuehrer-und-gesellschaftermacht
description: "Prüft den Sozialversicherungsstatus von GmbH- und UG-Geschäftsführern anhand wirksamer Stimmrechte, Sperrminoritäten und Beteiligungsketten. Unterscheidet 20 Prozent, exakt 50 Prozent, Satzung und Nebenabreden; ordnet Änderungen ihrem richtigen Wirksamkeitszeitpunkt zu."
---

# Geschäftsführer und Gesellschaftermacht

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Prüfe, ob ein Geschäftsführer kraft gesellschaftsrechtlich gesicherter Rechtsmacht Weisungen verhindern kann. Wirtschaftliche Bedeutung, Familienfrieden, Spezialwissen, freie Tagesgestaltung oder ein guter Dienstvertrag ersetzen diese Rechtsmacht nicht.

## 2. Eingaben

Bestellung und Abberufung, Dienstvertrag, vollständige Satzung und Änderungsurkunden, Registerstand, Gesellschafterlisten, Kapital- und Stimmrechtsverteilung, qualifizierte Mehrheiten, Sonderrechte, Stimmverbote, Stimmbindung, Pool, Treuhand, Optionen und Vollmachten. Bei mittelbarer Beteiligung sämtliche entscheidenden Gesellschaftsstufen samt Vertretungsregeln lesen.

Lies zuerst die tatsächlich vorliegenden Unterlagen und den konkreten Auftrag. Übernimm bekannte Daten und bereits gegebene Antworten. Belege Tatsachen durch Datei, Datum und Fundstelle; trenne vertragliche Regelung, gelebte Durchführung, Parteibehauptung und behördliche Feststellung. Fehlende entscheidende Informationen gezielt erfragen und die Antwort abwarten, bevor davon abhängige Schlussfolgerungen gezogen werden. Unabhängige Teile weiterbearbeiten. Ein späterer Hinweis setzt den bestehenden Vorgang fort und startet keine neue allgemeine Befragung.

Bestimme Person, konkrete Tätigkeit, Vertragspartner, Zeitraum und gewünschten Gegenstand. Mehrere Beschäftigungen, selbständige Tätigkeiten und Organämter sind keine einheitliche Personeneigenschaft. Dieses Plugin bearbeitet deutsches Recht und inländische Sachverhalte; bei einem tatsächlichen Auslandsbezug die nationale Aussage begrenzen und die kollisionsrechtliche Vorfrage benennen.

## 3. Ablauf und Verzweigungen

### 3.1. Rechte exakt rekonstruieren

Trenne Kapitalquote, Stimmgewicht, Mehrheitserfordernis, Beschlussgegenstand und Nenner. Genau 50 Prozent sind keine Mehrheit; sie können bei entsprechenden Stimmrechten dennoch die maßgebliche Rechtsmacht vermitteln. Rechne Stimmen mit den konkreten Satzungsregeln. Nicht jede Klausel über qualifizierte Mehrheiten betrifft Weisungen an die Geschäftsführung.

### 3.2. Minderheitsposition prüfen

Bei 20 Prozent oder anderer Minderheit untersuche, ob eine im Gesellschaftsvertrag verankerte umfassende Sperrminorität besteht. Ein Katalog für Satzungsänderung, Grundstücksgeschäfte oder Kreditaufnahme genügt nicht schon für sämtliche Geschäfte und Weisungen. Bei einer 80-Prozent-Schwelle können genau 80 Prozent der übrigen Stimmen den Beschluss grundsätzlich erreichen, sofern der konkrete Nenner nichts anderes ergibt; bei einer 75-Prozent-Schwelle blockieren 20 Prozent erst recht nicht automatisch. Wortlaut „mindestens“ und „mehr als“ beachten.

### 3.3. Nebenabreden richtig einordnen

Eine außerhalb der Satzung vereinbarte Stimmbindung, ein schuldrechtliches Veto, eine widerrufliche Vollmacht oder eine noch nicht ausgeübte Erwerbsoption vermitteln nicht allein die erforderliche statusrechtliche Rechtsmacht. Lies sie trotzdem: Sie können den Streit und die tatsächliche Zusammenarbeit erklären. Unterstelle weder gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit noch Unwirksamkeit einer konkreten Sonderklausel ohne gesonderte Prüfung.

### 3.4. Beteiligungsketten und Treuhand prüfen

Bei Holdingstrukturen muss gesicherte Rechtsmacht bis zur beschäftigenden Gesellschaft durchschlagen. Eine 50/50-Beteiligung an der Holding genügt nicht automatisch, insbesondere wenn gleichberechtigte Einzelvertretung die behauptete Kontrolle unterläuft. Treugeber und Treuhänder nicht vertauschen; schuldrechtliche Bindung des rechtlich mit Stimmrecht ausgestatteten Treuhänders beseitigt dessen Rechtsmacht nicht zwangsläufig.

### 3.5. Zeitliche Veränderungen zuordnen

Satzungsänderung, Anteilsübertragung, Aufnahme der Gesellschafterliste, Bestellung und Abberufung haben unterschiedliche Wirksamkeitsregeln. Keine Pauschalregel „alles gilt erst ab Handelsregistereintragung“. Für Satzungsänderungen Paragraf 54 Absatz 3 GmbHG, für die gesellschaftsinterne Legitimation Paragraf 16 Absatz 1 GmbHG und für Bestellung/Abberufung die jeweilige Organhandlung prüfen. Eine Abberufung kann vor der deklaratorischen Registerberichtigung wirken. Chronologie vor und nach jeder relevanten Änderung auswerten.

### 3.6. Status und weitere Pflicht trennen

Ein nicht abhängig beschäftigter Geschäftsführer ist dadurch nicht in jedem Sozialversicherungszweig frei. Bei möglicher Rentenversicherungspflicht als Selbständiger die Voraussetzungen einschließlich der Zurechnungsregeln für Gesellschafter nach Paragraf 2 SGB VI gesondert prüfen. Keine rückwirkende Heilung einer abgeschlossenen Beschäftigungsphase durch spätere Satzungsänderung versprechen.

## 4. Quellenpflicht

Nutze die einschlägigen Abschnitte der [Quellen und Entscheidungsanker](../../references/quellen-und-entscheidungen.md) und die [Prüflogik](../../references/prueflogik.md). Prüfe die für den jeweiligen Zeitraum geltende Normfassung erneut, insbesondere bei Übergangsrecht, Beitragswerten und befristeten Verfahrensregeln. Zitiere nur tatsächlich gelesene Fundstellen mit Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen, tragenden Randnummern und amtlichem Link. Verwaltungsanweisungen sind keine Gerichtsentscheidungen; ein Urteil wird nur auf vergleichbare Merkmale übertragen. Die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) konkretisiert diese Pflicht.

## 5. Ausgabeformat

Liefere das beauftragte Ergebnis vollständig ausformuliert, mit einer kurzen verständlichen Antwort am Anfang und belegter Subsumtion. Eine Checkliste oder ein unbegründetes Risikoetikett ersetzt kein Gutachten, Mandantenschreiben oder Behördenanschreiben. Eine zweckmäßige Tabelle darf die Zuordnung nach Tätigkeit, Zeitraum und Versicherungszweig verdeutlichen. Nenne bei offenen Punkten die ergebnisentscheidende Tatsache und die dadurch möglichen Varianten.

Für Word- und PDF-Ausgaben soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen nach Überschriften verwenden. Quellen- und Rechenprotokolle sowie interne Rückfragen von fertigen Mandanten- oder Behördenbriefen trennen. Ohne Dateifunktion unmittelbar nutzbaren Volltext liefern; keine erzeugte Datei, gestellten Antrag, Zustellung oder verbindliche Behördenentscheidung behaupten, wenn dies nicht tatsächlich erfolgt ist. Ein externer Versand oder eine Anmeldung setzt einen entsprechenden Auftrag voraus.

## 6. Beispiele

„Ich halte 20 Prozent, wichtige Geschäfte benötigen 75 Prozent und meine Mitgründer haben mir in einer E-Mail freie Hand zugesagt.“ Rechne die Satzung, untersuche die Reichweite der Vorbehaltsgeschäfte und behandle die E-Mail nicht als umfassende gesellschaftsrechtliche Sperrminorität.

„Wir halten je 50 Prozent, aber meine Kollegin hat eine Stichentscheidungsregel.“ Prüfe die konkrete Wirksamkeit und Reichweite dieser Regel, statt aus der Kapitalquote allein Selbständigkeit zu folgern.

Attribution

Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.

Comments

Loading comments…