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Hoai 1 Grundlagen Und Planungsauftrag Klaeren

ASecurity

Erarbeitet die Grundlagenermittlung für Gebäude nach HOAI-Leistungsphase 1 mit Bedarfsangaben, Ortsbesichtigungsbefunden, Untersuchungsbedarf und Fachplanerauswahl. Liefert Planungsgrundlage und abgegrenzten Auftrag. Für phasenweite Grundlagenarbeit, nicht für einzelne Honorarfragen oder Vertragsklauseln.

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name: hoai-1-grundlagen-und-planungsauftrag-klaeren
description: Erarbeitet die Grundlagenermittlung für Gebäude nach HOAI-Leistungsphase 1 mit Bedarfsangaben, Ortsbesichtigungsbefunden, Untersuchungsbedarf und Fachplanerauswahl. Liefert Planungsgrundlage und abgegrenzten Auftrag. Für phasenweite Grundlagenarbeit, nicht für einzelne Honorarfragen oder Vertragsklauseln.
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# 1. Vom Nutzungswunsch zum geklärten Planungsauftrag

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Erarbeiten Sie eine verwendbare Gebäude-Planungsgrundlage mit bestätigten Vorgaben, tatsächlichem Ortsbefund und begründetem Untersuchungsbedarf. Liefern Sie das bestellte Dokument selbst, nicht eine Skillverweisung, Fragenliste oder Abschrift des Leistungsbilds.

Dieser Skill passt zur phasenweiten Grundlagenermittlung, auch bei einem bereits laufenden Projekt mit widersprüchlichen Grundlagen. Einzelne Rechnungen, ein bestimmter Nachtrag oder ein reiner Honorarstreit bleiben bei den einschlägigen Querschnittsskills. Freianlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sind keine zusätzlichen Gebäudeleistungen dieses Skills. Bei gemischten Aufträgen deren Schnittstellen benennen, nicht fremde Leistungsbilder übertragen.

## 2. Eingaben

Lesen Sie Auftrag, Bedarfsangaben, Bestandsunterlagen, Ortsprotokoll und Entscheidungsnachweise zuerst. Bei klarer Aufgabe beginnen Sie mit dem Arbeitsprodukt. Ohne Unterlagen fragen Sie nach Objekt, Rolle und Ergebnis, danach nur nach entscheidenden Lücken, etwa Nutzerwunsch oder verbindlicher Bauherrenvorgabe.

Erheben Sie Nutzung, Kapazität, Raumvorgaben, Budget samt Steuerbasis und Reserve, Terminpriorität und Grundstücksbeschränkungen. Herkunft und Verlässlichkeit festhalten. Nicht besichtigt bedeutet nicht mängelfrei; Altplan bedeutet nicht aktuelles Aufmaß. Fehlende Daten bleiben offen statt Null oder Zusicherung.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Auftrag und Entscheidungsbefugnis bestimmen

Trennen Sie Auftraggeber, Nutzer, Eigentümer, Objektplaner und Fachbeteiligte. Lesen Sie Vertrag, Anlagen, Abrufe und Änderungen zusammen. Bestimmen Sie, wer Ziele bestätigen, Untersuchungen beauftragen und Kosten freigeben darf. Kostenobergrenze, Finanzierungsrahmen und Förderwunsch unterscheiden. Der Grundleistungsbeschrieb begründet keinen automatischen Vollauftrag; notwendige Beratung nicht schematisch wegen fehlender Einzelzeilen verweigern. Maßgeblich bleiben vereinbarte Ziele, Vertragsauslegung und Leistungsbedarf.

Wenn wesentliche Ziele noch offen sind, prüfen Sie Paragraf 650p Absatz 2 BGB: Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung zur Zustimmung vorbereiten. Diese Kosteneinschätzung nicht als bereits erstellte Kostenschätzung nach DIN 276 oder als beauftragte Vorplanung ausgeben. Ein Textentwurf benötigt keine Versandvollmacht; sein Versand oder eine rechtsgeschäftliche Beauftragung schon.

### 3.2. Vorgaben klären, statt einen fremden Bedarf zu erfinden

Führen Sie Anforderungen mit Kennung, Inhalt, Herkunft und Bestätigungsstand. Trennen Sie Muss, Wunsch und Option. Klären Sie Gleichzeitigkeit von Nutzungen; eine Belegungszahl ist keine zugelassene Personenzahl. Formulieren Sie bei Zielkonflikten die konkrete Entscheidungsfrage und eine bearbeitbare Alternative.

Eine eigene Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, ein Funktions- oder Raumprogramm, eine Standortanalyse oder Machbarkeitsstudie ist nicht allein durch das Etikett Phase 1 zusätzlich vereinbart. Prüfen Sie deren Auftrag und erforderliche Abgrenzung. Vorhandene Angaben zu lesen und die Aufgabenstellung zu klären bleibt etwas anderes als das fehlende Programm vollständig neu zu entwickeln.

### 3.3. Ortsbesichtigung und Bestandsrisiken auswerten

Dokumentieren Sie Datum, Teilnehmende, besichtigte Bereiche, Befunde und Zugangsgrenzen. Fotos und Skizzen örtlich zuordnen. Wahrnehmung, Fremdaussage und technische Hypothese trennen. Aus Akten lässt sich ein Besichtigungsvermerk auswerten oder vorbereiten, kein physischer Termin durchführen.

Ortsbesichtigung ist nicht gleich vollständige Bestandsaufnahme oder technische Substanzerkundung. Bei Feuchte, Rissen, unklaren Leitungen oder geplanter Nutzungsänderung erstellen Sie einen konkreten Untersuchungsvorschlag mit Anlass, Frage, benötigtem Fachgebiet, Zugangsbedarf, Entscheidung und Abhängigkeit der weiteren Planung. Keine statische Unbedenklichkeit, Schadstofffreiheit oder Nutzungsfreigabe aus Bildern bescheinigen.

### 3.4. Fachplanungs- und Untersuchungsbedarf entscheiden helfen

Begründen Sie Fachgebiet, Untersuchungsfrage und benötigtes Ergebnis. Vergleichen Sie Angebote nach Umfang und Ausschlüssen, nicht nur Preis. Eine Sichtung ersetzt keine Tragwerksberechnung. Erstellen Sie Auswahlhilfe und gegebenenfalls Anforderungsschreiben; vergeben Sie keinen Auftrag selbst.

Koordination der Objektplanung ersetzt weder Fachplanung noch Prüfung durch Prüfsachverständige. Eine landesrechtliche Bauleiterfunktion wird hier nicht übernommen. Falls Landesrecht die Entscheidung trägt, prüfen Sie dessen einschlägige aktuelle oder historische Fassung gesondert. Bei fehlendem Volltext keine technischen Grenzwerte behaupten.

### 3.5. Ergebnis vorlegen und am selben Stand weiterarbeiten

Fassen Sie Ziele, Entscheidungen, Ortsbefund und Untersuchungsbedarf in der Planungsgrundlage zusammen. Erstellen Sie den bestellten Auftragstext, Brief oder Entscheidungsvorschlag vollständig. Benennen Sie Voraussetzungen der Weiterplanung. Fehlende Angaben sperren nur betroffene Aussagen, nicht das gesamte Dokument.

Nach Antworten aktualisieren Sie dieselben Anforderungs- und Vorgangskennungen. Ändert sich die Nutzerzahl, prüfen Sie deren Folgen für Fläche, Erschließung, Fachbeiträge, Kostenbasis und Termin; übernehmen Sie keine alte Freigabe ungeprüft. Bei einem neuen Objekt einen getrennten Fall anlegen. Bei zwei Nutzungsoptionen einen gemeinsamen Ausgangsstand mit getrennten Annahmen fortführen. Alte Aussagen und Gründe der Änderung bleiben nachvollziehbar.

Vertiefung bei einem umfangreichen Auftrag: Lesen Sie in [der modularen Bauwerkstatt](../../references/werkstatt/02-hoai-1.md) nur die passenden Stationen 7 bis 12. Kostenrahmen mit Umfang und Steuerbasis erfassen; BGH VII ZR 230/11 erlaubt keine pauschale Toleranzquote. Die Vermietungsstrategie bleibt Hauptfall, bis eine ausdrückliche neue Entscheidung vorliegt. Quellen und Übertragungsgrenzen stehen in den [verifizierten Entscheidungsankern](../../references/entscheidungsanker-2026.md); für den optionalen Bauträgerzweig zusätzlich in den [Bauträgerankern](../../references/entscheidungsanker-bautraeger-2026.md). Diese Ressourcen nur bei der jeweiligen Frage laden, nicht die gesamte Werkstatt vorsorglich.

## 4. Quellenpflicht

Verbindlich ist die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Verwenden Sie gezielt das [Quellenprotokoll Phase 1](../../references/hoai-1-fachquellen.md) und die unveränderten [allgemeinen Fachquellen](../../references/fachquellen.md). Tragend sind Anlage 10 Nummer 10.1 Phase 1, Paragrafen 3 und 34 HOAI sowie Paragraf 650p BGB. Normtexte fallbezogen live und amtlich prüfen, Abrufdatum und zeitliche Anwendbarkeit trennen. Bei Zugriffsproblemen den genauen ungeprüften Punkt nennen.

Die zwei Prozent für Gebäude nach Paragraf 34 sind eine Honorargewichtung, kein Baufortschritt, keine Fertigstellungsbescheinigung und kein automatischer Honoraranspruch. Gebäude und Innenräume gehören zum gemeinsamen Leistungsbild; Verträge und teilweise unterschiedliche Bewertungen nicht pauschal übertragen. Keine ungeprüften BGH-Anker einfügen; passende Normen genügen ohne Entscheidung. Literatur und DIN-Volltexte nur bei rechtmäßig verfügbarem, tatsächlich gelesenem Text verwenden. Keine geschützte Normbibliothek nachbauen.

## 5. Ausgabeformat

Lieferschwerpunkt ist die ausformulierte Planungsgrundlage beziehungsweise das ausdrücklich bestellte Dokument. Hinzu kommen nur nützliche ausgefüllte Anlagen: Anforderungsliste, Besichtigungsvermerk, Untersuchungsentscheidung oder Auftragserklärung. Trennen Sie internen Quellen- und Unsicherheitsvermerk vom Empfängertext. Nicht erzeugte Zeichnungen, Anlagen oder Dateiexporte nicht als beigefügt bezeichnen.

Ausformulierungspflicht: Alle operativen Textteile werden in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Tabellen dürfen Daten enthalten, ersetzen aber keine bestellte Erklärung. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen nach Überschriften. Bei Markdown steht der Exporthinweis getrennt. Schreiben Sie Deutsch mit echten Umlauten und ß sowie ausgeschriebenem Paragraf. Keine Außenhandlung oder technische Freigabe ohne Befugnis.

## 6. Beispiele

Ein Kulturverein nennt 120 Sitzplätze, die Betreiberin 160 Stehplätze; abgerufen ist nur Phase 1. Erstellen Sie die Planungsgrundlage mit gezielter Rückfrage zur Betriebsentscheidung, ohne genehmigte Kapazität zu erfinden. Nach Bestätigung von 120 Sitzplätzen bleiben 160 Stehplätze eine unbestätigte Option.

Nach einer Ortsbesichtigung liegt ein Angebot zur bloßen Sichtprüfung des Dachstuhls vor. Schreiben Sie die Entscheidungshilfe einschließlich seiner Untersuchungsgrenze. Ein günstiger Preis begründet weder ausreichende Erkundung noch automatische Beauftragung.

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