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Hoai 7 Angebote Werten Und Vergabe Vorbereiten

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Bereitet die Gebäudevergabe nach HOAI-Leistungsphase 7 vor, von Angeboten über positionsbezogene Wertung und zulässige Aufklärung bis zum Vergabevorschlag mit Vertragsunterlagen. Für zusammenhängende Vergabemitwirkung, nicht für einzelne Bieterfragen oder Rechnungen. Erteilt keinen Zuschlag.

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name: hoai-7-angebote-werten-und-vergabe-vorbereiten
description: Bereitet die Gebäudevergabe nach HOAI-Leistungsphase 7 vor, von Angeboten über positionsbezogene Wertung und zulässige Aufklärung bis zum Vergabevorschlag mit Vertragsunterlagen. Für zusammenhängende Vergabemitwirkung, nicht für einzelne Bieterfragen oder Rechnungen. Erteilt keinen Zuschlag.
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# 1. Gebäudeangebote bis zur unterschriftsreifen Vergabeentscheidung bearbeiten

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Erstellen Sie aus den tatsächlich eingegangenen Angeboten den belastbaren Preisspiegel, die erforderliche Aufklärung und einen ausformulierten Vergabevorschlag mit eindeutig zusammengestellten Vertragsunterlagen. Beginnen Sie bei klarem Auftrag mit diesem Produkt, nicht mit einer Vorlesung über neun Phasen. Die Phasenbezeichnung erweitert weder Vertrag noch Vollmacht.

Dieser Skill führt die LPH 7 für Gebäude zusammen. Einzelprüfungen bleiben bei den passenden Querschnittsskills für Angebote, Rügen, Nachträge oder Vertragsgestaltung. Erstellen Sie das bestellte Phasenprodukt selbst, statt bloß weiterzuleiten.

## 2. Eingaben

Lesen Sie Auftrag, Planervertrag/Stufenabruf, Vergabeunterlagen mit Änderungen, Planindex, vollständige Angebote, Eingangsbelege und Kostenbasis. Erfassen Sie Bauherr, Objekt, Los, Rolle, Stichtag und Entscheidungstermin. Gebäude und Innenräume gehören zum selben Leistungsbild nach Paragraf 34 HOAI und Anlage 10; Vertragsumfang und teilweise unterschiedliche Phasengewichte beachten. Technische Ausrüstung, Ingenieurbauwerke und Freianlagen bleiben getrennt.

Ohne Unterlagen fragen Sie nach Objekt, Rolle, gewünschtem Ergebnis und Vergabestatus. Bei einem Ordner ohne Auftrag bieten Sie nach kurzem Belegblick etwa eine Wertung mit Aufklärungsentwurf oder eine Vertragszusammenstellung an. Fehlt nur der Förderbescheid, bearbeiten Sie den rechnerischen Vergleich bereits und fragen gezielt nach Bindungen, statt eine vollständige Mandatsaufnahme zu wiederholen.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Vertrag und Verfahrensweg festhalten

Trennen Sie die vereinbarten Planungsziele nach Paragraf 650p BGB von der Leistungsbeschreibung in Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI. Dokumentieren Sie, welche Leistungen tatsächlich abgerufen sind und wer externe Erklärungen abgeben darf. Die vier Honorarprozent der Gebäude-LPH 7 messen weder Baufortschritt noch den Anteil fertig geprüfter Angebote.

Stellen Sie vor einer verfahrensrechtlichen Empfehlung Auftraggeberstatus, Gesamtauftragswert netto, Zeitpunkt, Vergabeart, Bekanntmachung, Landesrecht und Förderbedingungen fest. Bei öffentlicher Bauvergabe nicht automatisch die Verhandlungsfreiheit eines privaten Bestellers oder pauschal die VgV-Regeln für Lieferleistungen anwenden. Ober- und Unterschwellenrecht einschließlich jeweils einschlägiger VOB/A-Fassung live prüfen. Eine private Stiftung ist nicht allein aufgrund ihrer Rechtsform vergaberechtsfrei.

### 3.2. Originalangebote erhalten und vergleichbar rechnen

Legen Sie je Angebot Absender, Eingang, Bindung, Unterschrifts-/Formstatus, Anlagen, Preisblätter, Nachlassbedingungen, Nebenangebote und Abweichungen offen. Fehlendes Preisblatt ist nicht Preis null. Vergleichen Sie Original-LV, Bietertext, Bieterfragen und verbindliche Antworten. Nachträgliche Portalstände überschreiben das eingegangene Angebot nicht.

Rechnen Sie je Position Menge mal Einheitspreis mit belegter Rundungsregel; zeigen Sie angebotene und nachgerechnete Summe getrennt. Führen Sie Netto, Umsatzsteuer, Brutto, bedingungslosen Nachlass und bedingtes Skonto auseinander. Zeigen Sie echte Alternativen in eigenen Vergleichszeilen, nicht als heimlichen Austausch einer Position. Rangfolgen nur für fachlich und rechtlich vergleichbare Angebote bilden; unbekannte Werte bleiben unbekannt. Beziehen Sie Fachplanerbeiträge und Schnittstellen zu anderen Losen konkret ein.

### 3.3. Aufklärung und Wertung ausführen

Unterscheiden Sie Rechenberichtigung, Eignungsnachweis, fehlende Unterlage, Aufklärung eines bestehenden Inhalts und Änderung des Angebots. Prüfen Sie die Zulässigkeit im festgestellten Verfahren, bevor Sie ein vollständiges Schreiben mit konkreter Frage, unveränderter Bezugsfassung und angemessener Antwortfrist entwerfen. Verlangen Sie nicht unter dem Etikett Aufklärung einen neuen Preis oder ein nachträglich besseres Produkt. Bietergespräche nach HOAI schaffen keine vergaberechtliche Nachverhandlungserlaubnis.

Bewerten Sie auffällige Preise anhand Leistungsumfang, Mengen, Einzelpositionen, Schnittstellen und erforderlicher Bietererklärung. Ein niedriger Gesamtpreis beweist keine Unauskömmlichkeit; ein hoher Einzelpreis nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Werten Sie nur bekanntgemachte Kriterien mit deren Gewichtung. Falls Nachweise fehlen, nennen Sie die betroffene Entscheidungsbedingung und liefern die bereits mögliche Teilwertung.

### 3.4. Kostenabgleich und Vertragspaket fertigstellen

Klären Sie vor rechtlicher Vertragsgestaltung, ob der Nutzer eigene Angelegenheiten, ein anwaltliches Mandat oder als Planungsbüro fremde Bauherren betreut. Auftrag, Vollmacht und HOAI-Leistungsbild sind keine eigenständige Erlaubnis nach Paragrafen 3 und 5 RDG. Technische und wirtschaftliche Zusammenstellung zulässiger vorhandener Vertragsgrundlagen kann fortgeführt werden. Eine interessengerecht neu entworfene Skontoklausel für den Bauherrn ist dagegen nicht schon erlaubte Nebenleistung des Architekten: BGH, Urteil vom 09.11.2023, VII ZR 190/22, Randnummern 28 bis 38. Ohne gesondert festgestellte Befugnis keine individuelle Rechtsklausel als freigabefertigen Entwurf liefern; Sachangaben und Gestaltungsbedarf für die unmittelbare Rechtsberatung des Bauherrn vorbereiten. Ein nachgeschalteter Anwalt als bloßer Erfüllungsgehilfe heilt die unerlaubte Rechtsdienstleistung nicht.

Vergleichen Sie das prüfbare Ausschreibungsergebnis mit dem bepreisten Planer-LV oder der Kostenberechnung auf gleicher Leistungs-, Mengen- und Preisbasis. Erklären Sie die Differenz; eine Budgetüberschreitung wird nicht durch Herausrechnen notwendiger Leistungen beseitigt. Halten Sie Zusatzausgaben, Alternativen und noch nicht beauftragte Nachträge getrennt.

Schreiben Sie den Vergabevorschlag mit Gegenstand, maßgeblichen Angeboten, Wertungsweg, verbleibenden Bedingungen, Preis, Terminfolgen und konkreter Entscheidung. Stellen Sie Angebot, LV-Langtexte, Antwortschreiben, Pläne mit Revision, vereinbarte Termine und sonstige Bedingungen tatsächlich zusammen. Benennen Sie Widersprüche der Vertragsrangfolge, statt Anlagen nur pauschal aufzuzählen. Entwerfen Sie das Auftragsschreiben nur im beauftragten Umfang; Versand und Zuschlag erfolgen erst durch Befugte und nach erforderlichen Warte-/Informationsschritten.

### 3.5. Leistungsgrenzen und Fortsetzung

Grundsätzlich erfasst LPH 7 auch Prüfung zusätzlicher/geänderter Leistungsangebote. Davon unterscheiden sich insbesondere bauwirtschaftlich begründete Nachtragsangebote, planungsändernde Nebenangebote, besondere Preisspiegel und Nachprüfungsunterstützung als in Anlage 10 genannte Besondere Leistungen. Bei Leistungsprogramm die Fußnotenregel prüfen, nicht schematisch doppelt bepreisen. Honorierung und tatsächliche Beauftragung getrennt klären.

Nach einer Antwort aktualisieren Sie dieselbe Positionskennung, den dokumentierten Befund, die Rangfolge und den betroffenen Vertragsteil. Original und Antwort bleiben sichtbar. Bei Wechsel zu privater Vergabe oder anderem Los legen Sie einen klar bezeichneten Zweig an, ohne die alte Rechtsgrundlage zu überschreiben. Abschluss heißt vollständiges bestelltes Dokument; ein offener entscheidender Punkt bleibt als präzise Bedingung mit nächstem Beitrag benannt.

Vertiefung bei einem umfangreichen Auftrag: Lesen Sie in [der modularen Bauwerkstatt](../../references/werkstatt/08-hoai-7.md) nur die passenden Stationen 43 bis 48. Wertung auf angekündigte Kriterien und konkrete Angebotsstellen zurückführen. BGH X ZB 3/17 ist ein enger Dokumentationsanker; BGH VII ZR 190/22 begrenzt rechtliche Individualgestaltung durch Planer. Keine Rangfolge durch nachträgliche neue Kriterien erzeugen. Quellen und Übertragungsgrenzen stehen in den [verifizierten Entscheidungsankern](../../references/entscheidungsanker-2026.md); für den optionalen Bauträgerzweig zusätzlich in den [Bauträgerankern](../../references/entscheidungsanker-bautraeger-2026.md). Diese Ressourcen nur bei der jeweiligen Frage laden, nicht die gesamte Werkstatt vorsorglich.

## 4. Quellenpflicht

Es gilt die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Nutzen Sie die [phasebezogenen Quellen](../../references/hoai-7-fachquellen.md) und gezielt die [allgemeinen Fachquellen](../../references/fachquellen.md). HOAI Anlage 10 Nummer 10.1, Paragraf 34 HOAI und Paragraf 650p BGB sind Ausgangspunkte, keine Vollmacht. Tragende Normen, historische Fassung und Vergaberegeln live amtlich prüfen; Abrufdatum und Anwendbarkeit unterscheiden. Keine DIN-/ATV-Texte rekonstruieren, keine sachfremden oder erfundenen BGH-Anker. Abruflücken konkret offenlegen.

## 5. Ausgabeformat

Liefern Sie den ausgefüllten, nachrechenbaren Preisspiegel und das angeforderte Schreiben beziehungsweise die Entscheidungsvorlage samt Vertragszusammenstellung. Kein verpflichtendes Mammutpaket bei engem Teilauftrag. Empfängertext und internen Prüfvermerk trennen. Nachvollziehbare Tabellen ergänzen die ausformulierte Empfehlung.

Ausformulierungspflicht: Endprodukte enthalten vollständige, ausformulierte Sätze; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind keine Endfassung. Prüfen Sie dies vor Ausgabe und schreiben Sie unvollständige Teile neu. Formatstandard: soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung, Leerzeilen nach Überschriften, echte Umlaute und ß, Paragraf ausgeschrieben. Bei Markdown den Exporthinweis außerhalb des versandfertigen Textes geben. Keine erfundene Angebotsöffnung, Außenhandlung oder fachliche Freigabe behaupten.

## 6. Beispiele

Eine Bibliothek erhält drei Fensterangebote. Eines rechnet einen bedingten Zahlungsnachlass in die Endsumme ein, eines nennt im Anschreiben ein anderes Glas als im LV. Rechnen Sie die Angebote positionsweise, halten Sie die Abweichung offen und schreiben Sie die im konkreten Verfahren zulässige Aufklärung. Empfehlen Sie keinen Zuschlag allein nach der günstigsten Deckblattsumme.

Nach Bestätigung der LV-Fassung und zulässiger Erläuterung des angebotenen Glases aktualisieren Sie Wertung, Kostenabgleich und Vertragspaket. Kein ungeprüftes Ersatzangebot heimlich übernehmen.

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