Ordnet Ansprüche nach Entstehung, Leistungszeit und Verwalterhandeln als Insolvenz- oder Masseforderung ein. Prüft fortlaufende Verträge, Erfüllungswahl und vorläufige Verwaltung, ohne aus Rechnungsdatum oder Zustimmung allein einen Masseanspruch abzuleiten.
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description: Ordnet Ansprüche nach Entstehung, Leistungszeit und Verwalterhandeln als Insolvenz- oder Masseforderung ein. Prüft fortlaufende Verträge, Erfüllungswahl und vorläufige Verwaltung, ohne aus Rechnungsdatum oder Zustimmung allein einen Masseanspruch abzuleiten.
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# 1. Insolvenz- und Masseforderungen trennen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Bestimme die rechtliche Anspruchsart vor dem Tabellenexport. Insolvenzforderungen werden nicht dadurch Masseforderungen, dass die Rechnung nach Eröffnung eingeht. Ebenso darf eine tatsächlich begründete Masseforderung nicht nur wegen eines älteren Rahmenvertrags als Tabellenforderung behandelt werden.
## 2. Eingaben
Eröffnungszeit, vollständiger Beschluss über vorläufige Verwaltung mit späteren Ergänzungen, Vertrag, Bestellungen, Leistungstage, Leistungsabschnitte, Nutzungszeiträume, Erfüllungserklärungen und Korrespondenz. Bei Miete Gegenstand, Vertragsdauer, Rückstände und Fortnutzung; bei Personalansprüchen Insolvenzgeldunterlagen einbeziehen.
## 3. Ablauf
1. Begründung des Anspruchs von Entstehung einzelner Zahlungsraten, Fälligkeit und Rechnungslegung trennen. Paragraf 38 InsO fragt nach dem bei Eröffnung begründeten Vermögensanspruch; vertraglichen und tatsächlichen Entstehungstatbestand benennen.
2. Für behauptete Massequalität die genaue Alternative in Paragraf 55 Absatz 1 InsO bestimmen: Verwalterhandeln oder Masseverwaltung, Erfüllungsverlangen beziehungsweise zeitbezogene Vertragspflicht, Bereicherung. Nicht jede Leistung nach Eröffnung erfüllt automatisch eine Alternative.
3. Vorläufige Verwaltung anhand des Beschlusstenors beurteilen. Allgemeines Verfügungsverbot mit Befugnisübergang ist von bloßem Zustimmungsvorbehalt zu unterscheiden. Bei schwacher Verwaltung konkrete Einzelermächtigung samt Umfang und betroffener Bestellung lesen. Keine rückwirkende Massenzusage erfinden.
4. Paragraf 55 Absatz 4 InsO als spezielle Steuerregel und gegebenenfalls besondere Regeln der Eigenverwaltung separat prüfen. Die ältere BGH-Entscheidung IX ZR 195/01 ersetzt diese Prüfung nicht.
5. Bei beiderseits nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Verträgen Paragraf 103 InsO und dokumentierte Erfüllungswahl prüfen. Ablehnung kann einen Nichterfüllungsanspruch als Insolvenzforderung begründen; ersparte Aufwendungen und Gegenleistung bei dessen Höhe berücksichtigen. Eigentumsvorbehalt zusätzlich unter Paragraf 107 behandeln.
6. Bei den von Paragraf 108 erfassten Miet-, Pacht- und Dienstverhältnissen Leistungszeit vor und nach Eröffnung aufteilen. Eine Stromlieferung oder Softwarelizenz ist nicht allein wegen monatlicher Abrechnung automatisch ein Dienst- oder Raummietvertrag. Gemischte Verträge und teilbare Leistungen konkret prüfen.
7. Entgelt- und Beitragsforderungen mit Insolvenzgeldbezug nach Paragraf 55 Absatz 3 InsO gesondert einordnen. Der Übergang auf die Bundesagentur kann die Geltendmachung als Masse ausschließen, ohne einen zweiten Anspruch zu schaffen.
8. Bei gemischter Anmeldung den verlangten Gesamtbetrag erhalten und die begründeten Teilkategorien ausweisen. Eine Umleitung zur Masseprüfung ist kein Erlass und kein Bestreiten des zivilrechtlichen Bestands. Unklare Zuordnung gezielt nachfordern und bis zur Klärung keine reguläre Tabellenfreigabe geben.
## 4. Quellenpflicht
Paragrafen 38, 55, 103, 107 und 108 InsO. BGH, Urteil vom 18.07.2002, Az. IX ZR 195/01, amtliches PDF, Seiten 8 bis 9 und 19 bis 21, nur mit der historischen und sachlichen Begrenzung in [Rechtsstand und Entscheidungen](../../references/rechtsstand-und-entscheidungen.md). [Zitierweise](../../references/zitierweise.md).
## 5. Ausgabeformat
Vollständig ausformulierter Zuordnungsvermerk mit Teilbeträgen, Leistungszeiträumen, Rechtsgrund und Belegen; zusätzlich passende Tabellenbehandlung und Briefentwurf. Keine pauschale Liste „vorher/nachher“ als Endprodukt und keine Skelettsätze. Dokumente soweit möglich in Times New Roman 11 pt, dezimal gegliedert. Masseprüfung, Tabellenprüfung und Auszahlung bleiben getrennte Entscheidungen.
## 6. Beispiele
Der Vermieter meldet drei Monatsmieten an, davon eine für die Zeit nach Eröffnung. Teile anhand des Mietverhältnisses und der maßgeblichen Zeitabschnitte auf. Eine vor Eröffnung mit Zustimmung eines schwachen vorläufigen Verwalters bestellte Lieferung ist ohne zusätzliche Grundlage nicht automatisch Masse.