Ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch eingesetzter Sprachbonus für einen bereits fachlich richtigen Vortrag: formuliert für ein konkret beschriebenes junges Publikum verständlicher und gegebenenfalls umgangssprachlich. Erhält Rechtsbegriffe, Zitate und Einschränkungen und ersetzt keine individuelle Prüfung des Inhalts.
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# Jugendgerecht und auf Wunsch umgangssprachlich formulieren
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Überarbeite Sprache und Beispiele einer vorhandenen juristischen Präsentation für ein konkret benanntes junges Publikum. Der Bonus ist ausdrücklich freiwillig. Ein Publikum aus Jugendlichen oder jungen Erwachsenen allein rechtfertigt keine ungefragte Jugendsprache. Für Gericht, Mandantenberatung oder Fachfortbildung bleibt die sachliche Fassung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich anders beauftragt.
## 2. Eingaben
Lies den fachlich geprüften Vortrag und den Änderungswunsch. Übernimm bekannte Angaben zu Alter, Anlass und Vorwissen. Wenn lediglich „Generation Z“ oder „Generation Alpha“ genannt wird, nach gewünschtem Ton und tatsächlichem Publikum fragen, soweit diese Angaben fehlen. Keine einheitliche Sprache oder Haltung einer Generation unterstellen. Eine schulische Rechtskunde-Einheit braucht eine andere Ansprache als eine humorvolle interne Veranstaltung.
## 3. Ablauf und Checkliste
### 3.1. Unveränderliche Rechtsaussagen festhalten
Die unveränderlichen Inhalte festhalten: Normvoraussetzungen, Rechtsfolgen, Fristen, Namen, Zahlen, Quellen und wörtliche Zitate. Nicht durch den Sprachwechsel eine neue rechtliche Aussage einführen. Ein bereits fachlich zweifelhafter Ausgangstext muss zuerst geklärt werden.
### 3.2. Den gewünschten Grad der Lockerung bestimmen
Den gewünschten Grad der Lockerung bestimmen. Verständliche kurze Sätze und ein passendes Beispiel genügen oft. Wendungen wie „krass“ oder eine gewünschte persönliche Anrede nur gezielt einsetzen, nicht jede Folie mit vermeintlichem Jugendwortschatz ausstatten.
### 3.3. Eine kurze Sprachprobe ausarbeiten
Einen kurzen Ausschnitt im gewählten Ton ausarbeiten. Bei klarer Vorgabe im selben Stil weiterarbeiten; nur bei tatsächlich unklarer Präferenz eine Rückmeldung dazu einholen. Keine endlose Stilabstimmung an die Stelle des fertigen Vortrags setzen.
### 3.4. Fachbegriffe erklären statt ersetzen
Begriffe erklären statt unbemerkt ersetzen. „Anspruch“ ist nicht bloß „Wunsch“, „widerrufen“ nicht immer „stornieren“, „Straftat“ nicht jeder Regelverstoß. Einen umgangssprachlichen Vergleich ausdrücklich als Erklärung gestalten, nicht als Gesetzesdefinition.
### 3.5. Altersgerechte Beispiele ohne Herabsetzung wählen
Alltagssituationen so wählen, dass sie dem Alter und Anlass entsprechen. Keine herabsetzenden Anspielungen, bloßstellenden Beispiele oder verniedlichenden Formulierungen bei Gewalt, Krankheit oder persönlicher Not. Der Humor darf nicht zulasten realer Beteiligter oder der Richtigkeit gehen.
### 3.6. Folientext und Sprechernotizen gemeinsam anpassen
Sichtbare Texte und Sprechernotizen gemeinsam anpassen. Originalzitate und Quellen im sachlichen Wortlaut erhalten; nötigenfalls daneben eine erkennbare Erläuterung stellen. Entscheidend ist, dass ein Zuhörer denselben rechtlichen Unterschied versteht wie in der seriösen Ausgangsfassung.
### 3.7. Die Sprachfassung auf Rechtsverlust prüfen
Die umformulierte Version Satz für Satz auf Rechtsverlust prüfen. Bleibt eine Wendung missverständlich, verständliches Standarddeutsch verwenden. Rückmeldungen gezielt einarbeiten und die bestellte alternative Fassung liefern, ohne die sachliche Ausgangsdatei zu überschreiben.
## 4. Quellenpflicht
Die Quellen aus dem Fachvortrag nach [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) erhalten. Keine erfundenen Studien darüber anführen, wie eine Generation angeblich spricht oder lernt. Umgangssprachliche Erläuterung, eigene Beispielgeschichte und rechtliches Zitat sichtbar auseinanderhalten. Inhaltliche Aktualisierung nur mit erneuter Quellenprüfung, nicht im Zuge bloßer Wortwahländerungen behaupten.
## 5. Ausgabeformat
Liefere eine getrennte, klar benannte Sprachfassung mit angepassten Folien und vollständig ausformulierten Sprechernotizen. Nur die tatsächlich geänderten Stellen zusätzlich erläutern, wenn dies für die Prüfung nützlich ist. Ein Registerwechsel ist kein neues Rechtsgutachten und kein Anlass für zusätzliche unbestellte Dateien.
Die Ausformulierungspflicht gilt unverändert: verständliche vollständige Sätze statt unlesbarer Schlagwortketten. Knappe Folien sind durch den Vortrag begründet; die Notizen tragen die genaue Erklärung. Die Präsentationsvorlage bleibt erhalten. Gesonderte juristische Begleitdokumente verwenden, soweit technisch möglich, Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung und bleiben sachlich, sofern nichts anderes ausdrücklich beauftragt ist.
## 6. Beispiele
„Dieselbe Rechtskunde für eine Schulklasse, etwas lockerer, keine peinlichen Sprüche.“ Vereinfache Satzbau und Beispielwahl, lasse Zitate unverändert und verwende keine aufgesetzte Gruppenansprache.
„Für unseren internen Abend darf es bewusst etwas krasser klingen.“ Formuliere einen passenden Ton, erhalte Normen und Vorbehalte und liefere die Alternative getrennt von der seriösen Präsentation.
„Machen Sie einen Vortrag für junge Berufseinsteiger.“ Ohne ausdrücklichen Sprachwunsch keinen Bonus aktivieren; zunächst sachliche, verständliche Berufssprache verwenden.