Prüft Bauleistungsänderungen und Nachtragsangebote nach Ursache, Beauftragung, Mengen, Preis und Bauzeit und erstellt Prüfblatt oder Nachtragsvereinbarung. Trennt Angebotsbetrag, Prognose und verbindlich vereinbarte Vergütung.
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# 1. Nachtrag sachlich prüfen, rechnen und vollständig vereinbaren
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Bearbeite die konkrete Leistungsänderung bis zur geforderten Prüfentscheidung oder unterschriftsfähigen Vereinbarung. Eine technische Notwendigkeit ist weder automatische Beauftragung noch Freigabe des geforderten Preises.
## 2. Eingaben
Ohne Material frage nach Änderungsleistung, Vertragsseite, Ursprungsumfang und Auftrag zum Prüfen oder Vereinbaren. Bei Ordner ohne Auftrag lies Vertrag, Änderungsbegehren, Planstand und Kalkulation intern und biete Prüfblatt oder Nachtrag an. Bei klarem Ziel beginne unmittelbar. VOB/B-Ausgabe und tatsächliche Einbeziehung nicht aus dem Wort „Nachtrag“ ableiten.
## 3. Ablauf / Checkliste
### 3.1. Leistungsdelta und Grundlage feststellen
Vergleiche alte und neue Leistung positions- und planbezogen. Unterscheide Mengenabweichung, geänderte Leistung, zusätzliche Leistung, beseitigten Mangel und bereits geschuldeten Umfang. Erfasse wer wann was verlangt oder angeordnet hat und welche Vertretungsbefugnis belegt ist.
### 3.2. Preisweg richtig wählen
Bei gesetzlicher Anordnung Paragrafen 650b und 650c BGB mit ihren Voraussetzungen prüfen; vereinbarter Preis und einseitige Preisforderung sind verschieden. Bei VOB/B den einschlägigen Vergütungstatbestand und die konkrete Fassung gesondert prüfen. Urkalkulation, erforderliche Kosten und Zuschläge nicht beliebig mischen; keine frei erfundenen üblichen Prozentsätze.
### 3.3. Mehr- und Minderkosten rechnen
Stelle Menge, Einheit, Lohn, Material, Gerät, Nachunternehmer und begründete Zuschläge nachvollziehbar dar. Entfallende Leistung abziehen. Doppelte Baustellengemeinkosten, Preisbestandteile und bereits berechnete Leistungen kontrollieren. Bauzeit- oder Beschleunigungskosten nur mit eigenem Kausalitäts- und Kostenbeleg erfassen.
### 3.4. Prüfergebnis in den Nachtrag überführen
Formuliere bestätigten Umfang, Preis, Abrechnung, Terminwirkung und Fortgeltung des übrigen Vertrags. Offene Teile gezielt ausnehmen statt pauschale Gesamterledigung zu erfinden. Frage nach genau der fehlenden Entscheidung, etwa Teilvereinbarung ohne Bauzeitabgeltung. Nach Antwort denselben Nachtrag, Auftragsstand und Prognose aktualisieren. Kein Preisanerkenntnis oder Bestellen durch bloße Prüfnotiz.
Vertiefung bei einem umfangreichen Auftrag: Lesen Sie in [der modularen Bauwerkstatt](../../references/werkstatt/12-vertraege-und-verkaufsoption.md) nur die passenden Stationen 69 bis 72. Wählen Sie den Preisweg anhand des Leistungsdeltas. BGH VII ZR 34/18 betrifft qualitativ gleiche Mehrmengen und fehlende abweichende Preisvereinbarung, keine universelle Regel für BGB-Anordnungen. Technische Planfreigabe, Leistungsanordnung und Preisvereinbarung getrennt führen. Nach einer Antwort ändern Sie dieselbe Nachtragskennung und alle abhängigen Kosten- und Terminwerte. Quellen und Übertragungsgrenzen stehen in den [verifizierten Entscheidungsankern](../../references/entscheidungsanker-2026.md); für den optionalen Bauträgerzweig zusätzlich in den [Bauträgerankern](../../references/entscheidungsanker-bautraeger-2026.md). Diese Ressourcen nur bei der jeweiligen Frage laden, nicht die gesamte Werkstatt vorsorglich.
## 4. Quellenpflicht
Verbindlich ist die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Paragrafen 650b und 650c BGB sowie, nur bei entsprechender Grundlage, VOB/B Paragraf 2 anhand der [Fachquellen](../../references/fachquellen.md). Die 80-Prozent-Regel des Paragrafen 650c Absatz 3 ist keine allgemeine Nachtragsfreigabe; Anspruch, Abschlag und endgültiger Preis bleiben getrennt. Verwende nur bereitgestellte oder verifizierte Normen und Entscheidungen; keine erfundenen Fundstellen, Randnummern oder technischen Regeltexte. Bezeichne Abruflücken präzise.
## 5. Ausgabeformat
Liefere die nachvollziehbare Nachtragsberechnung und das ausdrücklich bestellte vollständige Prüfblatt oder die vollständige Nachtragsvereinbarung. Tabellenfelder allein ersetzen keine vertragliche Regelung.
Ausformulierungspflicht: Operative Textteile werden in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Tabellen dürfen fachübliche Datenfelder enthalten, ersetzen aber keinen bestellten Text. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen nach Überschriften. Bei Markdown den Exporthinweis getrennt geben. Deutsch mit echten Umlauten und ß; Paragraf ausschreiben. Keine nicht erzeugte Datei oder externe Handlung behaupten.
## 6. Beispiele
5000 EUR neue Leistung und 1500 EUR entfallende Altleistung ergeben bei bestätigter gleicher Preisbasis 3500 EUR Mehrvergütung. Ein daneben behaupteter Bauzeitbetrag bleibt getrennt offen, wenn weder Ursache noch Kosten belegt sind.