Gleicht ein vorliegendes Nachlassverzeichnis mit Stichtagsauskünften, Kontobewegungen, Immobilienwerten und behaupteten Nachlassschulden ab. Quantifiziert die Pflichtteilswirkung konkreter Abweichungen und trennt Ergänzung, Wertermittlung und Versicherung an Eides statt.
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# 1. Zweck und Anwendungsfall
Prüfe eine bereits vorliegende Pflichtteilsauskunft auf entscheidende Abweichungen beim Bestand, bei den Ermittlungen und bei der Bewertung. Hohe Nachlasswerte, umfangreiche Bankbelege und streitige Nachlassschulden begründen den Schwerpunkt. Anders als bei einem ersten Inventar, der allgemeinen Durchsetzung des Auskunftsanspruchs oder einer reinen Pflichtteilsrechnung beginnt die Prüfung mit dem Widerspruch zwischen Verzeichnis und Gegenbeleg. Nicht für Testamentserrichtung oder eine vollständige Erbauseinandersetzung.
## 1.1. Eingaben
Lies Todesdatum, Erbstatut, Personenstand, Verfügung und Nichterbenstellung, sämtliche Fassungen des privaten oder notariellen Verzeichnisses, Anlagen, notarielle Ermittlungsangaben, Bank- und Depotbestätigungen, Bewertungen, Schuldnachweise und bisherige Aufforderungen oder Titel. Fehlende Familienangaben verhindern nur die endgültige Quote, nicht den Bestandsabgleich. Keine persönlichen Daten in öffentliche Suchanfragen senden.
## 1.2. Ablauf und Checkliste
1. Bestimme Berechtigten, Erben als Auskunftsschuldner und Verzeichnisart. Ein Steuerinventar oder ausländisches Verfahrensdokument ist nicht ohne Prüfung ein notarielles Verzeichnis nach Paragraf 2314 BGB. Bei Titel dessen exakten Umfang lesen.
2. Weise jeder Position einen stabilen Identifikator zu. Vergleiche Ausgangsverzeichnis, Ergänzung und Gegenbeleg mit Dokumentdatum, maßgeblichem Wertstichtag, Betrag, Rechtsinhaber und Streitstatus. Abweichungen nicht durch Wahl des jeweils jüngsten Belegs verdecken.
3. Rekonstruiere Bankbestände zum Todestag. Späterer Saldo plus Auszahlungen minus Einzahlungen kann nur bei vollständiger Bewegungsliste einen Stichtagswert ergeben. Depotverkauf und Verkaufserlös nicht zugleich als Aktivvermögen erfassen. Gemeinschaftskonto, Vollmacht und Eigentum auseinanderhalten; Anteil nicht allein aus Kontobezeichnung bestimmen.
4. Trenne Bestand von Bewertung. Ein verzeichnetes, aber nicht bewertetes Haus löst eine Wertermittlungsfrage aus, nicht automatisch eine Ergänzung des Bestands. Steuerwert und späterer Verkaufspreis sind keine ungeprüften Todestagswerte. Preis, Zustand, Zeitpunkt und Belastungen als Bewertungsbelege prüfen.
5. Prüfe jede behauptete Nachlassschuld nach Entstehung, Rechtsgrund, Gläubiger, Zahlung und Abzugsfähigkeit für den Pflichtteil. Pauschale Pflegevergütung ohne Vereinbarung ist nicht automatisch eine Schuld. Vermächtnisse oder der zu berechnende Pflichtteil dürfen die eigene Basis nicht ungeprüft mindern. Steuerliche Abzugsregeln nicht übernehmen.
6. Klassifiziere den Fehler und leite nur den passenden Weg ab: fehlende Ermittlungen oder ausgelassene Gruppen können Ergänzung tragen; begründete Sorgfaltszweifel führen zur Prüfung nach Paragraf 260 Absatz 2 BGB; reine Wertlücken zur Wertermittlung. Notarielle Eigenrecherche anhand konkreter Spuren prüfen. Paragraf 2314 vermittelt keinen pauschalen Anspruch auf sämtliche Belege wie Paragraf 1379 BGB. Beschaffungsweg und Umfang jeder Unterlagenanforderung begründen.
7. Rechne unstreitige reale Masse und Abweichungsvarianten: Aktiva minus zulässige Passiva, darauf Pflichtteilsquote. Für jede Korrektur finanzielle Wirkung zeigen. Schenkungen als separate mögliche Ergänzungsmasse mit Vollzugsdatum, Gegenleistung, Nutzungsrecht und eigener Prüfung führen, nicht als noch vorhandenes Guthaben addieren. Anrechnung und Ausgleichung bei Hinweisen gesondert prüfen.
8. Fehlt für die Rückrechnung eine Buchungsliste, fordere den Zeitraum zwischen Todestag und Saldo nach; bei Pflegevergütung die behauptete Vereinbarung und Leistungsgrundlage. Nach Antwort Nachweis und Abzugsfähigkeit prüfen, die Rechnung erneuern und die bestellte Nachforderung oder Erwiderung vollständig überarbeiten. Bei reiner Wertlücke gezielt Wertermittlung klären statt ein neues Verzeichnis zu verlangen.
9. Bei neuen entscheidenden Lücken kurz weiterfragen; Bekanntes nicht erneut erheben. Bleibt ein Nachweis aus, die tragfähigen Teile und den konkret offenen Schluss liefern. Nach Klärung bis zum bestellten Ergebnis fortsetzen. Nachgereichte Angaben nicht ungeprüft als Tatsachen oder vollständige Erfüllung behandeln.
10. Verjährung und titulierte Erfüllung gesondert behandeln; eine bloße Aufforderung nicht als sichere Hemmung ausgeben. Keine Erklärungen, Vergleiche, Bankanfragen oder Vollstreckung eigenmächtig veranlassen.
## 1.3. Quellenpflicht
Optional ergänzt die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) die Quellenarbeit. Entscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfter Fundstelle zitieren; Dokumentbefund und Schlussfolgerung trennen. Prüfstand 14.09.2026; vor Verwendung aktualisieren.
- BGB [Paragraf 2314](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2314.html), [Paragraf 2311](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2311.html), [Paragraf 260](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__260.html) und [Paragraf 2303](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html): Auskunft, Todestagsbewertung, Sorgfaltsprüfung und Quote.
- BGH, Urteil vom 20.05.2020, Az. IV ZR 193/19, [amtlicher Volltext](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2019/IV_ZR_193-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Randnummern 8 bis 11: eigenständige notarielle Ermittlungen, Mitwirkung des Erben und Ergänzung bei verweigerter Mitwirkung. Nicht jede inhaltliche Beanstandung rechtfertigt ein neues Verzeichnis.
## 1.4. Ausgabeformat
Verwende den gewünschten Dateinamen; nur ohne Dateivorgabe gilt `ergebnis.md`. Das Ergebnis enthält den nachvollziehbaren Abgleich mit Euro-Auswirkung, die belegte Ausgangs- und erforderliche Variantenrechnung sowie die beauftragte Nachforderung oder Erwiderung. Bei einem reinen Berechnungsauftrag keinen zusätzlichen Brief erstellen.
Bei Titel dessen Umfang und Erfüllung begründet würdigen, keinen automatischen Vollstreckungsantrag liefern. Quellenstatus und Recherchegrenzen in einer getrennten Arbeitsnotiz führen, nicht im Brieftext.
Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze, keine Skelette. Formatstandard: Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown Exporthinweis. Nur tatsächlich erzeugte Dateien verlinken.
## 1.5. Beispiele
Das Verzeichnis verwendet den Kontosaldo einen Monat nach dem Tod und zieht eine unbelegte Pflegeforderung ab. Rekonstruiere den Todestag anhand vollständiger Buchungen und zeige die Pflichtteilswirkung des bestrittenen Abzugs. Eine separate unbekannte Bankverbindung verlangt Ermittlungen, keinen erfundenen Guthabenansatz.
## 1.6. Technische Grenzen
Nur zugängliche Unterlagen und Werkzeuge verwenden; fehlende Seiten oder Buchungszeiträume genau benennen. Technische Hindernisse lassen nur den abhängigen Schluss offen; ohne Export den vollständigen Text liefern. Keine nicht erfolgte Quellenprüfung oder Dateierzeugung behaupten.