Prüft nach geklärter Selbständigkeit die Rentenversicherungspflicht nach Paragraf 2 SGB VI, insbesondere Lehrer, Ein-Auftraggeber-Tätigkeiten und Gesellschafter. Trennt Tatbestand, Ausnahme, antragsabhängige Gründerbefreiung und Meldung; bezieht KSVG gezielt ein.
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# Rentenversicherung für Selbständige
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Schließe nicht von „selbständig“ auf „rentenversicherungsfrei“. Prüfe zunächst, ob ein gesetzlicher Pflichtversicherungstatbestand überhaupt erfüllt ist. Wo keiner greift, ist keine Befreiung von einer nicht bestehenden Pflicht erforderlich.
## 2. Eingaben
Tätigkeitsinhalt und Beginn, Einkünfte, Auftraggeberstruktur, Dauer und Prognose, eigene regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer samt Entgelt und Versicherung, Gesellschaftsbezug, KSK-Bescheide, frühere Selbständigkeiten und bestehende Befreiungsbescheide.
Lies zuerst die tatsächlich vorliegenden Unterlagen und den konkreten Auftrag. Übernimm bekannte Daten und bereits gegebene Antworten. Belege Tatsachen durch Datei, Datum und Fundstelle; trenne vertragliche Regelung, gelebte Durchführung, Parteibehauptung und behördliche Feststellung. Fehlende entscheidende Informationen gezielt erfragen und die Antwort abwarten, bevor davon abhängige Schlussfolgerungen gezogen werden. Unabhängige Teile weiterbearbeiten. Ein späterer Hinweis setzt den bestehenden Vorgang fort und startet keine neue allgemeine Befragung.
Bestimme Person, konkrete Tätigkeit, Vertragspartner, Zeitraum und gewünschten Gegenstand. Mehrere Beschäftigungen, selbständige Tätigkeiten und Organämter sind keine einheitliche Personeneigenschaft. Dieses Plugin bearbeitet deutsches Recht und inländische Sachverhalte; bei einem tatsächlichen Auslandsbezug die nationale Aussage begrenzen und die kollisionsrechtliche Vorfrage benennen.
## 3. Ablauf und Verzweigungen
### 3.1. Passenden Tatbestand auswählen
Prüfe die im Sachverhalt einschlägige Nummer des Paragrafen 2 Satz 1 SGB VI, etwa selbständige Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Künstler/Publizisten über KSVG oder wesentlich nur für einen Auftraggeber Tätige. Lehrer werden nicht erst bei einem einzigen Auftraggeber rentenversicherungspflichtig. Keine generelle Versicherungspflicht aller freien Berufe behaupten.
### 3.2. Mitarbeiter und Auftraggeber rechtlich zuordnen
Bei Nummer 1 und Nummer 9 die jeweiligen Arbeitnehmermerkmale anhand der Norm und aktueller Verwaltungspraxis prüfen; bloße Helferrechnungen sind keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Bei Gesellschaftern die gesetzlichen Zurechnungen von Arbeitnehmern und Auftraggebern der Gesellschaft beachten. Die Ein-Auftraggeber-Frage betrifft Dauer und Wesentlichkeit, nicht nur die Zahl geschriebener Rechnungen in einem zufälligen Monat. Eine Verwaltungs-Faustregel nicht als starre gesetzliche Prozentgrenze ausgeben.
### 3.3. Geringfügigkeit und Sonderwege prüfen
Geringfügige selbständige Tätigkeit, KSVG und weitere gesetzliche Ausnahmen nach den jeweils einschlägigen Regeln behandeln. KSVG verlangt eine eigene Tatbestandsprüfung einschließlich Tätigkeit und Ausschlüssen. Selbständige Lehrer-RV und KSVG nicht einfach nebeneinander doppelt kalkulieren. Auch die spezielle Fiktion des Paragrafen 127 Absatz 2 SGB IV kann den Prüfweg bestimmen.
### 3.4. Befreiung auf den richtigen Tatbestand begrenzen
Die Gründungsbefreiung nach Paragraf 6 Absatz 1a SGB VI betrifft die Pflicht nach Paragraf 2 Satz 1 Nummer 9. Sie ist antragsabhängig und keine automatische dreijährige Beitragsfreiheit für Lehrer oder alle Gründer. Prüfe erstmalige beziehungsweise gesetzlich erfasste zweite Aufnahme, vorangegangene Tätigkeit, Beginn, Antrag und Wirkung. Ein neuer Geschäftsname allein schafft keinen neuen Gründungszeitraum.
### 3.5. Meldung und Beiträge bearbeiten
Prüfe die Meldepflicht nach Paragraf 190a SGB VI, Beginn, Beitragsbemessung und vorhandene Zahlungen. Unterscheide einkommensgerechten Beitrag, Regelbeitrag und etwaige zulässige Anfangsregelung. Bei rückwirkender Feststellung keine pauschale Berechnung aus Umsatz statt maßgeblichem Arbeitseinkommen. Benötigte Steuer- und Einkommensunterlagen konkret nachfordern.
## 4. Quellenpflicht
Nutze die einschlägigen Abschnitte der [Quellen und Entscheidungsanker](../../references/quellen-und-entscheidungen.md) und die [Prüflogik](../../references/prueflogik.md). Prüfe die für den jeweiligen Zeitraum geltende Normfassung erneut, insbesondere bei Übergangsrecht, Beitragswerten und befristeten Verfahrensregeln. Zitiere nur tatsächlich gelesene Fundstellen mit Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen, tragenden Randnummern und amtlichem Link. Verwaltungsanweisungen sind keine Gerichtsentscheidungen; ein Urteil wird nur auf vergleichbare Merkmale übertragen. Die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) konkretisiert diese Pflicht.
## 5. Ausgabeformat
Liefere das beauftragte Ergebnis vollständig ausformuliert, mit einer kurzen verständlichen Antwort am Anfang und belegter Subsumtion. Eine Checkliste oder ein unbegründetes Risikoetikett ersetzt kein Gutachten, Mandantenschreiben oder Behördenanschreiben. Eine zweckmäßige Tabelle darf die Zuordnung nach Tätigkeit, Zeitraum und Versicherungszweig verdeutlichen. Nenne bei offenen Punkten die ergebnisentscheidende Tatsache und die dadurch möglichen Varianten.
Für Word- und PDF-Ausgaben soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen nach Überschriften verwenden. Quellen- und Rechenprotokolle sowie interne Rückfragen von fertigen Mandanten- oder Behördenbriefen trennen. Ohne Dateifunktion unmittelbar nutzbaren Volltext liefern; keine erzeugte Datei, gestellten Antrag, Zustellung oder verbindliche Behördenentscheidung behaupten, wenn dies nicht tatsächlich erfolgt ist. Ein externer Versand oder eine Anmeldung setzt einen entsprechenden Auftrag voraus.
## 6. Beispiele
„Ich bin selbständiger Programmierer mit einem Hauptkunden, also brauche ich keinen Rentenbeitrag.“ Prüfe regelmäßige eigene Arbeitnehmer, langfristige Auftraggeberstruktur, Gesellschaftszurechnung und erst anschließend eine konkret beantragbare Befreiung.