Prüft den Eingang und die formale Zulässigkeit von Teilnahmeanträgen und Angeboten einer Sektorenvergabe. Bearbeitet Eignung, Ausschlussgründe, Eignungsleihe und zulässige Nachforderungen ohne heimliche Angebotsverbesserung.
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# 1. Teilnahmeanträge und Angebote prüfen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Bearbeite eingegangene Unterlagen anhand der tatsächlich veröffentlichten Anforderungen. Ein fehlender Nachweis, eine fehlende Eignung und eine abweichende Leistung sind unterschiedliche Befunde. Der Schritt endet mit begründeten Prüfentscheidungen und erforderlichen Schreiben, nicht mit einem pauschalen Bieterranking.
## 2. Eingaben
Nutze Eingangsprotokolle der Plattform, Originaldateien, Fristen, Bekanntmachung, Teilnahmeregeln, Nachforderungsregel und gegebenenfalls Verpflichtungserklärungen. Prüfe zuerst Zugriffsberechtigung und zulässigen Öffnungszeitpunkt. Ein E-Mail-Ausdruck oder ein Dateidatum ersetzt den maßgeblichen Eingangsnachweis nicht. Unlesbare Dateien gesondert dokumentieren; nicht als leer oder verspätet erfinden.
## 3. Ablauf
1. Führe ein Eingangsregister mit Bewerber/Bieter, Los, Eingang, Dateifassung, Unversehrtheit und Vertretung. Unterscheide ein- und zweistufige Verfahren. Vor Ablauf der Frist werden verschlüsselte Angebote nicht vorzeitig geöffnet. Prüfe bei einer Störung Plattformbelege und die geltenden Übermittlungsregeln, nicht nur die Behauptung des Beteiligten.
2. Ordne jedem geforderten Nachweis Fundstelle und Ergebnis zu. Für das offene Verfahren enthält die am 02.10.2026 abgerufene Fassung von Paragraf 51 Absatz 1 SektVO den grundsätzlichen Vorrang der Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung mit geregelter Abweichungsmöglichkeit. Prüfe zuvor den zeitlichen Anwendungsbereich und die einschlägige Fassung; im zweistufigen Verfahren wird die Auswahl der Bewerber nicht übersprungen.
3. Prüfe Ausschlussgründe und Selbstreinigung anhand konkreter Tatsachen. Bei Auftraggebern nach Paragraf 100 Absatz 1 Nummer 2 GWB beachte Paragraf 142 Nummer 2 GWB. Registerauskünfte, Eigenerklärungen und Verdachtsmeldungen haben verschiedene Beweiswerte. Formuliere eine gebotene Anhörung und eine sachliche, dokumentierte Entscheidung; kein automatischer Ausschluss allein wegen einer unbestätigten Behauptung.
4. Bei Eignungsleihe: Wer stellt welche Kapazität tatsächlich bereit? Stimmen Referenz, Verpflichtung und spätere Ausführung zusammen? Eine Bietergemeinschaft ist nicht mit einem bloßen Nachunternehmer gleichzusetzen. Übernehme nicht stillschweigend ein anderes Unternehmen anstelle des Bewerbers.
5. Entscheide nach Paragraf 51 Absätze 2 bis 5 SektVO über Nachforderung oder Aufklärung. Prüfe zuerst einen vorab erklärten Ausschluss der Nachforderung. Leistungsbezogene Unterlagen für die Wirtschaftlichkeitsbewertung sind grundsätzlich ausgenommen; die gesetzliche Ausnahme für unwesentliche Preispositionen eng am Wortlaut prüfen. Kein neues Konzept, keine neue wertungsrelevante Probe und kein geändertes Angebot unter dem Etikett „Klarstellung“.
6. Formuliere je Adressat ein präzises Schreiben mit Fundstelle, fehlendem Punkt, zulässigem Nachweis, kalendermäßiger angemessener Frist und angekündigter weiterer Behandlung. Nach Eingang die betroffenen Feststellungen aktualisieren, Beleg und Entscheidung aufbewahren und zur Wertung überleiten. Die Antwort eines Bieters darf keine Weisung für den Umgang mit Konkurrenzangeboten sein.
## 4. Quellenpflicht
Paragrafen 123 bis 126 und 142 GWB; Paragrafen 43 bis 51 SektVO. EuGH, Urteil vom 11.05.2017, C-131/16, Archus und Gama, unterscheidet Erläuterung bzw. offensichtliche Fehlerberichtigung von der Einreichung eines neuen Angebots und verlangt Gleichbehandlung vergleichbarer Situationen. [Amtlicher Tenor](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:62016CA0131). Entscheidung zur früheren Sektorenrichtlinie: aktuelle Nachforderungsnorm eigenständig anwenden. [Paragraf 51 SektVO](https://www.gesetze-im-internet.de/sektvo_2016/__51.html), optionale [Zitierweise](../../references/zitierweise.md).
## 5. Ausgabeformat und Übergabe
Liefere Bewerber-/Angebotsprüfvermerk, erforderliche Nachforderungen und begründete Auswahl-/Ausschlussvorschläge. Vollständige Sätze, Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Übergabe an `verhandeln-und-angebote-werten`: zulässige Angebotsfassungen, offene Aufklärung, festgelegte Kriterien und Fristen; strittige Unterlagenanforderungen an `bieterfragen-ruegen-und-aenderungen-bearbeiten`. Originale nicht verändern, Ausschluss nicht eigenmächtig versenden.
## 6. Beispiel
Ein Bieter reicht die passende Referenz ohne Ansprechpartner ein, ein anderer ersetzt nach Fristablauf sein schwaches Reinigungskonzept. Prüfe beide Situationen getrennt. Ein zulässiger ergänzender Referenznachweis eröffnet nicht zugleich eine zweite Chance zur Qualitätsverbesserung.