Prüft einen beantragten oder angeordneten vorzeitigen Besitzentzug nach BauGB Paragraf 116 unabhängig von der Hauptenteignung. Erstellt begründeten Antrag oder Erwiderung zu Dringlichkeit, Verhandlung, Besitzbeginn, Sicherheit, Zustandsfeststellung und vorzeitigen Nachteilen.
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# 1. Zweck
Bearbeite den vorzeitigen Baustellenzugriff als eigene Entscheidung. Eine erwartete rechtmäßige Enteignung ersetzt dessen zusätzliche Voraussetzungen nicht.
## 2. Eingaben
Lies gesonderten Antrag oder Beschluss, Bauzeitenplan, Förderbedingungen, Besitznachweise und Zustellungsbelege. Kläre nur fehlende Rolle und tatsächliche Baustartgefahr. Eigentümer und unmittelbarer Besitzer können verschiedene Personen sein.
## 3. Arbeitsablauf
1. Bestimme, ob nur eine freiwillige Gestattung, ein behördlicher Antrag oder bereits eine wirksame Anordnung vorliegt. Vertragliche Gestattung nicht mit Paragraf 116 BauGB verwechseln.
2. Prüfe, warum sofortige Ausführung aus Gemeinwohlgründen dringend geboten sein soll. Konkreten Zeitverlust und seine Folgen belegen; Ausschreibung, Fördertermin und bloßer Kostenvorteil ersetzen diese Begründung nicht automatisch. Hauptenteignung und Flächenbedarf bleiben vorgelagerte Prüfgegenstände.
3. Prüfe die mündliche Verhandlung über gerade die Besitzeinweisung. Zustellung an Antragsteller, Eigentümer und unmittelbaren Besitzer sowie den festgelegten Wirksamkeitstag auswerten.
4. Für den unmittelbaren Besitzer gegebenenfalls ausdrücklich beantragen, die Wirksamkeit mindestens zwei Wochen nach Zustellung an ihn festzusetzen. Diese Schutzfrist nicht als stets automatisch geltend behaupten.
5. Sicherheit nach Absatz 2 rollenbezogen beantragen; bei einem besitz- oder nutzungsberechtigten Rechtsinhaber den gesetzlichen Antragsanspruch von bloßem behördlichem Ermessen unterscheiden. Zustandserfassung nach Absatz 5 und gesonderte Nachteile nach Absatz 4 behandeln, ohne Doppelentschädigung.
6. Bei bereits angeordnetem Zugriff Hauptsachefrist und gesonderten gerichtlichen Eilbedarf nach Paragrafen 217 und 224 sichern: kein automatischer Vollzugsstopp. Falls noch kein anfechtbarer Beschluss vorliegt, keinen fertigen Beschluss erfinden; konkrete behördliche Erwiderung und verifizierten präventiven Schutzweg prüfen.
## 4. Quellenprüfung
[Rechtsgrundlagen](../../references/rechtsgrundlagen.md): BauGB 116, 217 und 224. Die entsprechende Anwendung von Paragraf 80 Absatz 5 VwGO verlagert eine BauGB-Baulandsache nicht zum Verwaltungsgericht. [Zitierweise](../../references/zitierweise.md).
## 5. Ausgabeformat
Eigenständiger, unterschriftsreifer Antrag oder eine vollständige Erwiderung mit bestimmter Fläche, beantragtem Zeitpunkt, Beweismitteln und gesonderten Schutzanträgen. Eilrechtsschutz bei Bedarf als eigenes Dokument, nicht als Randbemerkung. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Keine Freigabe zur Grundstücksräumung unterstellen.
## 6. Beispiele
„Die Stadt will wegen einer Förderfrist schon am 2. November auf das Gelände“ verlangt den tatsächlichen Förderbescheid und Bauablauf. „Mein Mieter soll morgen räumen“ verlangt dessen Besitzposition, Zustellungsdatum und Schutzanträge; ein laufender Hauptsacheantrag genügt nicht als Stoppsignal.