Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Subsumtions-Prüfer.
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name: workflow-kaltstart-und-routing
description: "Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Subsumtions-Prüfer."
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# Kaltstart und Routing
## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
## Subsumtion — Wenn-Dann-Logik
- **Vier-Schritt-Schema:** Obersatz (Norm), Definition (Auslegung des Tatbestandsmerkmals), Subsumtion (konkreter Sachverhalt unter Definition), Ergebnis.
- **Obersatz:** "Anspruchsteller könnte gegen Anspruchsgegner einen Anspruch auf X aus § Y BGB haben." Nicht "hat", solange noch zu prüfen.
- **Definition vor Subsumtion:** Jedes streitige Merkmal mit Definition aus Rspr./Lit. unterlegen — nicht aus dem Bauch heraus interpretieren.
- **Subsumtion = konkrete Tatsachen unter abstrakte Definition:** "Hier liegt eine Sache iSd § 90 BGB vor, weil der körperliche Gegenstand X körperlich abgrenzbar ist."
- **Zwischen- und Gesamtergebnis:** Jedes Tatbestandsmerkmal mit Zwischenergebnis abschließen; am Ende Gesamtergebnis zur Norm.
- Falle: Zirkelschluss "weil X vorliegt, liegt X vor" — die Definition muss aus einer Quelle (BGH-Linie, Norm, hM) gespeist sein, nicht aus dem zu prüfenden Sachverhalt selbst.