Erstellt einen Zugewinnausgleich aus widersprüchlichen Vermögensauskünften, Konto- und Bewertungsbelegen. Gleicht Anfang, Trennung und Rechtshängigkeit positionsweise ab, verfolgt Vermögensbewegungen und berechnet Varianten für ungeklärte Minderungen und privilegierte Erwerbe.
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# 1. Zweck und Anwendungsfall
Berechne den Zugewinnausgleich aus den Vermögensauskünften und Belegen beider Ehegatten und arbeite das Ergebnis in das beauftragte Gutachten, Auskunftsschreiben oder die Erwiderung ein. Gleiche Vermögenswerte zu den maßgeblichen Stichtagen ab, rekonstruiere Abflüsse und kläre Doppelzählungen, widersprüchliche Auskünfte und deren Beweislastfolgen. Nicht für Unterhalt oder Versorgungsausgleich.
## 1.1. Eingaben
Lies Güterstandsvereinbarung, Heiratsdatum, Trennungsangaben, Auskunftsaufforderung und Antwort, Zustellungsnachweis des Scheidungsantrags, Vermögenslisten, Konten, Depots, Grundbuch, Darlehensstände, Unternehmenswerte und Erwerbsbelege. Trenne tatsächliche Trennung vom ausdrücklich verlangten oder als Erfüllung akzeptierten Auskunftsstichtag. Bei Auslandsbezug zuerst anwendbares Güterrecht bestimmen. Keine Mandatsdaten in öffentliche Recherchen senden.
## 1.2. Ablauf und Checkliste
1. Stelle Eintritt des Güterstands, jeden privilegierten Erwerb, Trennung, Auskunftsstichtag und Rechtshängigkeit mit dem zugehörigen Nachweis gegenüber. Für Scheidung zählt bei der Berechnung Paragraf 1384 BGB, nicht Antragserstellung, bloßer Eingang oder Monatsende. Forderungsentstehung und Berechnungsstichtag getrennt behandeln.
2. Führe pro Person und Position Kennung, Eigentumsanteil, Aktiva, zugehörige Schuld, Nettowert, Bewertungsdatum, Dokumentfund und Abweichung. Immobilienwert und Darlehen getrennt erfassen; Grundschuldnominalbetrag ersetzt keinen Valutastand. Gemeinschaftswerte nicht bei beiden vollständig zählen. Unternehmenswert nicht zusätzlich mit bereits darin enthaltenen Konten oder Aktiva erhöhen.
3. Baue Anfangsvermögen einschließlich negativer Werte auf. Privilegierten Erwerb mit Rechtsgrund, Zufluss, Nettowert und Bewertungsstichtag belegen. Schmerzensgeld nicht pauschal als privilegierten Erwerb behandeln. Indexierung mit amtlicher Indexreihe gleicher Basis und dokumentierten Bezugsmonaten durchführen: Ausgangswert mal Endindex geteilt durch Ausgangsindex; Erwerbe separat ab ihrem Zeitpunkt indexieren. Unbekannte Indizes als Variable belassen, nicht schätzen.
4. Rekonstruiere zwischen Trennung und Endstichtag Zugänge, Abgänge, Wertänderungen und Schuldentilgung. Eine Umbuchung zwischen eigenen Konten ist kein Vermögensverlust. Tilgung vermindert Geld und Schulden; nicht den Geldabfluss ohne Gegenbuchung als illoyale Minderung behandeln. Ein späterer Beleg ist nur mit belegter Rückrechnung stichtagstauglich.
5. Prüfe Paragraf 1375 Absatz 2 und Absatz 3 BGB positionsbezogen. Bei geringerem Endvermögen die Voraussetzungen der Beweislastumkehr anhand der erfüllenden Trennungsauskunft prüfen; ein späterer Streit um den tatsächlichen Trennungstag beseitigt sie nicht ohne Weiteres. Ohne erfüllende Auskunft allgemeine Darlegungslast und konkrete Indizien prüfen. Bloße Behauptung von Konsumausgaben ist kein Beweis; nicht jeden belegten Verbrauch als Verschwendung behandeln.
6. Berechne für beide: tatsächliches Nettoendvermögen plus rechtlich begründete Hinzurechnungen minus indexiertes Anfangsvermögen einschließlich privilegierter Erwerbe. Zugewinn mindestens null. Halbiere die Differenz der Zugewinne, bestimme Gläubiger und prüfe die Begrenzung nach Paragraf 1378 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 1384 BGB einschließlich Hinzurechnung. Ungeklärte Minderung einmal als streitige Variante, nicht nochmals als fehlendes Konto addieren.
7. Verändere in jeder Variante nur die ausdrücklich als streitig ausgewiesenen Vermögenswerte; belege die Auswirkungen auf den Betrag in Euro. Fehlt etwa der Nachweis des Anfangsbestands oder die Bewertung eines geschenkten Grundstücks, frage nach genau diesem Beleg und begründe eine erforderliche Anforderung nach Paragraf 1379 BGB. Liefere bis dahin die belastbaren Teile der Rechnung, ohne unbekannte Werte als null anzusetzen. Nach Eingang prüfe Eigentum, Wert und Datum, aktualisiere Indexierung, Zugewinn und Ausgleich und stelle das bestellte Dokument fertig. Ergibt sich eine weitere entscheidende Lücke, kläre sie gezielt; bereits beantwortete Fragen nicht wiederholen. Eidesstattliche Versicherung nur bei gesetzlichen Voraussetzungen; keine eigenmächtigen Überweisungen, Vermögensdispositionen, Anerkenntnisse oder Anträge.
## 1.3. Quellenpflicht
Optional ergänzt die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) die Quellenarbeit. Entscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfter Fundstelle zitieren; Belegbefund und Schlussfolgerung trennen. Prüfstand 14.09.2026; Normen und tragende Rechtsprechung vor konkreter Verwendung aktualisieren.
- BGB [Paragraf 1374](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1374.html), [Paragraf 1375](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1375.html), [Paragraf 1379](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1379.html) und [Paragraf 1384](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1384.html); ergänzend Paragrafen 1373, 1376 bis 1378.
- BGH, Beschluss vom 13.11.2024, Az. XII ZB 558/23, [amtlicher Volltext](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2023/XII_ZB_558-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Randnummern 17 bis 23: erfüllende Trennungsauskunft als Anknüpfung der Beweislastumkehr, auch bei abweichendem tatsächlichem Trennungstag. Rechtskräftigen Auskunftstitel und außergerichtliche Erfüllung unterscheiden.
## 1.4. Ausgabeformat
Liefere das verlangte Gutachten, Schreiben oder die Erwiderung unter dem gewünschten Dateinamen; ohne Benennung verwende `ergebnis.md`. Füge die erforderliche Rechnung beider Ehegatten und nachvollziehbare Varianten bei. Erläutere Stichtage, Vermögenspositionen und Bewegungen mit fachüblichen Überschriften; interne Prüffelder sind keine Pflichtgliederung. Jede verwendete Zahl muss aus einem Beleg oder einer ausdrücklich bezeichneten Berechnungsannahme hervorgehen; keine unbelegte Endsumme und keine Annahme als Tatsachenbehauptung im Empfängertext.
Beleganforderungen nennen die konkrete Position, den maßgeblichen Zeitpunkt und die benötigte Unterlage. Nach ihrer Beantwortung bis zum beauftragten Ergebnis weiterarbeiten, ohne einen Gutachtenauftrag ungefragt in einen gerichtlichen Zahlungsantrag umzuwandeln. Verfahrensstand und Fälligkeit erläutern, soweit sie das Ergebnis betreffen. Quellenstatus und technische Grenzen in einer gesonderten Arbeitsnotiz festhalten.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard: vollständige Sätze statt Skeletten, Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown Exporthinweis. Ohne Dateifunktion den vollständigen Text liefern.
## 1.5. Beispiele
Der Endauszug liegt drei Tage nach Zustellung; dazwischen wurde Geld auf ein eigenes Depot übertragen. Gleiche Konto und Depot zum richtigen Tag ab. Der Abgang darf weder das Endvermögen mindern noch zusätzlich als illoyale Minderung hinzugerechnet werden, solange derselbe Wert im Depot erfasst ist.