Workflow-Skill zu annullierung oder verspaetung einordnen. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
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name: annullierung-oder-verspaetung-einordnen
title: Annullierung Verspätung oder Nichtbeförderung einordnen
description: Workflow-Skill zu annullierung oder verspaetung einordnen. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fluggastrechte/skills/annullierung-oder-verspaetung-einordnen
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: aviation
language: de
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# Annullierung Verspätung oder Nichtbeförderung einordnen
## Drei Hauptkategorien
### 1. Annullierung (Art. 5 VO 261/2004)
Der **geplante Flug findet nicht statt** — die Airline streicht ihn. Indikatoren:
- Mitteilung der Airline "Flug annulliert / cancelled".
- Kein Flug mit der konkreten **Flugnummer und Datum** ist abgehoben.
- Passagiere werden auf einen anderen Flug umgebucht oder bekommen die Erstattung.
**Auch Annullierung** auch wenn der Flug am **nächsten Tag mit gleicher Flugnummer** stattfindet:
- EuGH, Urt. v. 13.10.2011, C-83/10 (Sousa Rodríguez) — eine Umkehr nach Start ohne Erreichen des Zielflughafens ist Annullierung (curia.europa.eu).
- EuGH, Urt. v. 9.1.2025, C-394/23 — Vorverlegung um mehr als eine Stunde ist Annullierung (curia.europa.eu).
### 2. Verspätung (Art. 6 VO 261/2004; Sturgeon-Linie)
Der **geplante Flug findet statt**, aber:
- **Mehr als zwei Stunden Verspätung** bei kurzen Strecken oder **mehr als drei Stunden** bei langen Strecken bei Abflug = Betreuungsleistungen Art. 9 VO 261/2004 (Verpflegung Telefon Hotel etc.).
- **Ankunftsverspätung am Endziel ≥ 3 Stunden** = Ausgleichsanspruch wie bei Annullierung (EuGH, Urt. v. 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07, Sturgeon u.a. — curia.europa.eu; bestätigt EuGH, Urt. v. 23.10.2012, C-581/10 und C-629/10, Nelson u.a.).
**Wichtig**: Maßgeblich ist die **Ankunftsverspätung am Endziel** — nicht die Abflugverspätung.
### 3. Nichtbeförderung (Art. 4 VO 261/2004)
- Klassisch **Overbooking** — die Airline bucht mehr Plätze als verfügbar.
- Die Airline verweigert die Beförderung gegen den Willen des Passagiers.
- Voraussetzung: rechtzeitiges Erscheinen am Check-in (in der Regel 45 Minuten vor Abflug).
- Folge: Ausgleichsanspruch wie bei Annullierung + Wahl Erstattung oder anderweitige Beförderung.
**Nicht Nichtbeförderung** wenn Passagier ausgeschlossen wird wegen:
- Fehlender Reisedokumente (Pass Visum).
- Sicherheitsbedenken.
- Fluguntauglichkeit (medizinisch).
## Sonderfälle
### Anschlussflug ohne Anschluss
Wenn der **erste Flug innerhalb der EU mit derselben Buchung** verspätet ist und der **Anschlussflug verpasst** wird:
- EuGH, Urt. v. 31.5.2018, C-537/17 (Wegener / Royal Air Maroc) und EuGH, Urt. v. 11.7.2019, C-502/18 (CS Flug) — bei einheitlicher Buchung von Anschlussflügen kommt es für den Ausgleichsanspruch auf die Endziel-Ankunftsverspätung an (curia.europa.eu).
- Anspruch besteht auch wenn der erste Flug innerhalb der drei-Stunden-Schwelle landete, der Anschlussflug aber verpasst wurde und Endziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht wird.
### Ersatzflug am nächsten Tag
- **Annullierung** wenn Ersatzflug eine andere Flugnummer hat oder gravierende Änderungen aufweist.
- **Verspätung** wenn derselbe Flug nur verschoben und die Identität bewahrt ist (z. B. gleiches Flugzeug gleiche Crew gleiche Strecke).
- Konkrete Abgrenzungskriterien aus EuGH-Rechtsprechung (Volltext in curia.europa.eu vor Versand verifizieren).
### Vorverlegung des Flugs
- EuGH, Urt. v. 21.12.2021, C-146/20, C-188/20, C-196/20 — Vorverlegung um mehr als eine Stunde ist einer Annullierung gleichzustellen (curia.europa.eu).
- Bestätigt: EuGH, Urt. v. 9.1.2025, C-394/23 (curia.europa.eu).
### Umbuchung auf anderen Flug ohne Zustimmung des Passagiers
- Falls die Airline den Passagier auf einen anderen Flug umbucht (Codeshare anderen Tag andere Stadt): prüfen ob das wesentliche Änderung ist und damit als Annullierung gewertet wird.
## Prüfraster
```
1. Hat der geplante Flug exakt wie geplant stattgefunden?
- Ja → keine Annullierung; Verspätung prüfen (Schritt 2)
- Nein → Schritt 3
2. Welche Ankunftsverspätung am Endziel?
- 0 bis unter 3 Stunden → keinen Ausgleichsanspruch nach VO 261;
Betreuungsleistungen Art. 9 ggf. bei Abflugverspätung
- 3 Stunden oder mehr → Ausgleichsanspruch wie bei Annullierung
(EuGH Sturgeon)
3. Wie wurde der Flug geändert?
- komplett ausgefallen → Annullierung
- durchgeführt aber gravierend abweichend (Datum Flugnummer
Zeitpunkt mehr als drei Stunden) → Annullierung
- durchgeführt mit geringerer Verspätung → Verspätung prüfen
- Passagier wurde am Gate abgewiesen trotz gültigem Ticket
→ Nichtbefoerderung
4. Stehen außergewöhnliche Umstaende entgegen?
→ Skill `ausnahmen-aussergewoehnliche-umstaende-pruefen`
```
## Ausgabe
- `einordnung.md` mit:
- rechtlicher Kategorie (Annullierung / Verspätung / Nichtbeförderung)
- Begründung mit Verweis auf Norm und EuGH-Rechtsprechung
- Höhe der voraussichtlichen Ausgleichszahlung (verweist auf Skill `distanz-und-ausgleich-berechnen`)
- offenen Fragen zur Klärung mit dem Mandanten
- Hinweis auf Skill `ausnahmen-aussergewoehnliche-umstaende-pruefen` zur Prüfung der Ausnahmen.