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Europarecht Grundfreiheiten Binnenmarkt
ASecurityGrundfreiheiten des Binnenmarkts prüfen wenn grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit oder nationale Beschraenkung in Frage steht. Art. 34 45 49 56 63 AEUV Warenverkehr Personenfreizuegigkeit Niederlassungsfreiheit. Prüfraster: Anwendungsbereich Beschraenkung Rechtfertigung Verhältnismäßigkeit Cassis-Doktrin. Output: Grundfreiheiten-Prüfschema Prüfmemo. Abgrenzung: nicht für EU-Beihilfen (europarecht-beihilfen-vergaben).
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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-europarecht-grundfreiheiten-binnenmarkt-legal-skills-open)---
name: europarecht-grundfreiheiten-binnenmarkt
title: Grundfreiheiten und Binnenmarkt
description: 'Grundfreiheiten des Binnenmarkts prüfen wenn grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit oder nationale Beschraenkung in Frage steht. Art. 34 45 49 56 63 AEUV Warenverkehr Personenfreizuegigkeit Niederlassungsfreiheit. Prüfraster: Anwendungsbereich Beschraenkung Rechtfertigung Verhältnismäßigkeit Cassis-Doktrin. Output: Grundfreiheiten-Prüfschema Prüfmemo. Abgrenzung: nicht für EU-Beihilfen (europarecht-beihilfen-vergaben).'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/europarecht-kompass/skills/europarecht-grundfreiheiten-binnenmarkt
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: regulatory
language: de
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# Grundfreiheiten und Binnenmarkt
## Zweck
Binnenmarktprüfung ohne Art.-12-GG-Autopilot, mit Grenzbezug, Beschränkung und Rechtfertigung.
## Wann verwenden
- bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug
- wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten
- wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind
## Arbeitsweise
1. **Rechtsquelle fixieren.** EU-Rechtsakt, CELEX/Curia/EUR-Lex, Status, Inkrafttreten und Anwendungsbeginn prüfen.
2. **Wirkung bestimmen.** Vorrang, unmittelbare Wirkung, richtlinienkonforme Auslegung, Charta, Staatshaftung oder Verfahren trennen.
3. **Deutsche Denkfehler markieren.** Nationale Kategorien nur nutzen, wenn sie unionsrechtlich passen.
4. **Verfahrensweg planen.** Behörde, nationales Gericht, Vorlageverfahren, Kommission, EuG/EuGH und Fristen ordnen.
5. **Qualitätstor setzen.** Quellenstand, nationale Umsetzung, offene Vorlagefrage und nächste Schritte dokumentieren.
## Rückfragen, wenn unklar
- Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich?
- Welche Partei oder Rolle vertreten wir?
- Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
- Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es?
## Ausgabeformat
- Kurzlage mit Ampel
- Prüfmatrix mit Fundstelle, Risiko, Vorschlag und Review-Level
- anwaltlich prüfbarer Entwurf oder Mandantenhinweis
- offene Annahmen, Quellenstand und nächste Schritte
## Typische Fehler vermeiden
- Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen.
- Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen.
- Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden.
- Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden.
## Ton
Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe.
## Triage vor Pruefung
Bevor losgelegt wird, klaere:
1. Welche Grundfreiheit ist betroffen — Warenverkehr, Dienstleistungen, Niederlassung, Kapital, Personen?
2. Ist der Sachverhalt grenzueberschreitend (rein inlaendischer Sachverhalt wird nicht erfasst)?
3. Liegt eine staatliche oder staatsaehnliche Maßnahme vor (Mitgliedstaat, Behoerde, halboeffentliche Stellen)?
4. Koennte die Beschraenkung gerechtfertigt sein (Art. 36, 45 Abs. 3, 52 AEUV; zwingende Erfordernisse)?
5. Verhältnismaessigkeitspruefung: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit?
## Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Normen-Kette Grundfreiheiten
- **Art. 34-36 AEUV** — Freier Warenverkehr; Mengenmassige Beschraenkungen und Massnahmen gleicher Wirkung; Rechtfertigungsgruende Art. 36
- **Art. 45-48 AEUV** — Arbeitnehmerfreizuegigkeit; Diskriminierungsverbot; Art. 45 Abs. 3 Ausnahme oeffentl. Ordnung
- **Art. 49-55 AEUV** — Niederlassungsfreiheit; Sekundaerniederlassung; Art. 52 Rechtfertigungsgruende
- **Art. 56-62 AEUV** — Dienstleistungsfreiheit; voruebergehende Erbringung; DLF-RL 2006/123
- **Art. 63-66 AEUV** — Kapitalverkehrsfreiheit; umfassendste Grundfreiheit; auch gg. Drittlaender
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Output-Template: Grundfreiheiten-Pruefung
**Adressat:** Kanzlei-intern oder Mandant
**Tonfall:** Systematisch-analytisch
```
GRUNDFREIHEITEN-KURZPRUEFUNG
Datum: [DATUM] — Mandant: [NAME]
Sachverhalt: [KURZBESCHREIBUNG]
1. BETROFFENE GRUNDFREIHEIT
[ ] Warenverkehr Art. 34 AEUV
[ ] Arbeitnehmerfreizuegigkeit Art. 45 AEUV
[ ] Niederlassungsfreiheit Art. 49 AEUV
[ ] Dienstleistungsfreiheit Art. 56 AEUV
[ ] Kapitalverkehrsfreiheit Art. 63 AEUV
2. GRENZUEBERSCHREITENDER BEZUG: [JA / NEIN]
3. BESCHRAENKUNG: [Beschreibung]
Diskriminierung: [offene / versteckte / keine]
Marktzugangshemmnis: [JA / NEIN — Begruendung]
4. RECHTFERTIGUNG
Art. [36 / 45 Abs. 3 / 52] AEUV: [Sicherheit / Gesundheit / oeffentl. Ordnung]
Zwingende Erfordernisse (Cassis): [Verbraucherschutz / Umwelt / ...]
Verhaeltnismaessigkeit: [geeignet / erforderlich / angemessen — je JA/NEIN]
5. ERGEBNIS
[ ] Keine Beschraenkung
[ ] Beschraenkung — gerechtfertigt
[ ] Beschraenkung — nicht gerechtfertigt — EU-Rechtsverstoß
```
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