Darstellenden Teil des Insolvenzplans oder StaRUG-Plans vollständig und widerspruchsfrei verfassen. § 220 InsO § 6 StaRUG Darstellungspflichten. Prüfraster: Krisengeschichte Massnahmen Vergleichsrechnung Sonderaktiva Sicherheiten Steuerfolgen Offenlegung. Output: Darstellender Teil als Entwurf Risiko- und Lueckenliste. Abgrenzung: nicht für gestaltenden Teil (iv-plan-gestaltender-teil).
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name: iv-plan-darstellender-teil
title: IV-integrierte Darstellender Teil
description: 'Darstellenden Teil des Insolvenzplans oder StaRUG-Plans vollständig und widerspruchsfrei verfassen. § 220 InsO § 6 StaRUG Darstellungspflichten. Prüfraster: Krisengeschichte Massnahmen Vergleichsrechnung Sonderaktiva Sicherheiten Steuerfolgen Offenlegung. Output: Darstellender Teil als Entwurf Risiko- und Lueckenliste. Abgrenzung: nicht für gestaltenden Teil (iv-plan-gestaltender-teil).'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/insolvenzverwaltung/skills/iv-plan-darstellender-teil
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: bankruptcy
language: de
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# IV-integrierte Darstellender Teil
## Aufgabe
Die Entscheidungsgrundlage vollständig machen. Der Skill ist vollständig in das Insolvenzverwaltungs-Plugin integriert, arbeitet innerhalb dieses ZIPs freistehend und setzt keine weiteren Plugins voraus. Wenn Unterlagen fehlen, fragt er gezielt nach, bildet eine klar markierte Annahme oder bietet einen Simulationsstand an.
## Startet bei
- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs
## Geführter Workflow
1. Krisenentwicklung, Ursachen und bisherige Maßnahmen erzählen.
2. Künftige Maßnahmen, Finanzplanung, Vergleichsrechnung und Sanierungsbeiträge verständlich darstellen.
3. Sonderaktiva, Haftungs- und Anfechtungsthemen, Sicherheiten, Steuerfolgen und Drittrechte offenlegen.
4. Klarheit, Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit als Qualitätsgates prüfen.
## Ausgabe
- Darstellender Teil als Entwurf
- Entscheidungserhebliche Angaben
- Risiko- und Lückenverzeichnis
- Freigabefassung
## Qualitätsgates
- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.
## Rückfragen
Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.
## Arbeitsstil
Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.
## IV-Einordnung
Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit.
## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan)
§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan)
## Triage — IV-Plan
Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Plan sinnvoller als Liquidation?** Vergleichsrechnung: Plan-Quote vs. Liquidationsquote.
2. **Gruppenbildung konsistent?** § 222 InsO: gesicherte, nicht gesicherte, Kleinglaeubieger, Arbeitnehmer.
3. **Mehrheiten realistisch?** Simulation Kopf- + Summenmehrheit je Gruppe.
4. **Cramdown-Szenario?** § 245 InsO: ablehnende Gruppe ueberstimmbar wenn Best-Interest-Test bestanden.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## IV-Einordnung
Diese integrierte Fassung ist fuer Insolvenzverwalter, Sachwalter und voraeufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfaehigkeit gegenueber Gericht und Glaeubigerausschuss sowie Planvollzugsfaehigkeit.