Workflow-Skill zu kartellverbot modus. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
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name: kartellverbot-modus
title: Kartellverbot — Modus
description: Workflow-Skill zu kartellverbot modus. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/kartellrecht-marktabgrenzung-pruefung/skills/kartellverbot-modus
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: antitrust
language: de
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# Kartellverbot — Modus
## Rechtsrahmen
- Art. 101 AEUV: Verbotene wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen.
- § 1 GWB: Nationales Pendant zu Art. 101 AEUV.
- Art. 101 Abs. 3 AEUV: Freistellungsvoraussetzungen (Effizienzgewinne, fairer Verbraucheranteil, Unerlässlichkeit, kein Ausschalten des Wettbewerbs).
## Besonderheiten der Marktdefinition im Kartellverbot
Im Kartellverbot dient die Marktdefinition primär dazu:
1. Festzustellen, ob eine Vereinbarung **spürbare** Auswirkungen auf den Wettbewerb hat.
2. Den relevanten räumlichen Anwendungsbereich des Kartellverbots abzugrenzen (Zwischenstaatlichkeitsklausel).
### Spürbarkeit — Bagatellbekanntmachung
Unterhalb bestimmter Marktanteilsschwellen keine spürbare Wettbewerbsbeschränkung (De-Minimis-Regel):
- Horizontale Vereinbarungen: Kombinierter Marktanteil < 10 Prozent.
- Vertikale Vereinbarungen: Jeder Beteiligte < 15 Prozent.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Horizontale Vereinbarungen
Marktdefinition bestimmt:
- Ob Vereinbarung zwischen Wettbewerbern (horizontal) oder zwischen verschiedenen Marktstufen (vertikal).
- Bei Horizontalvereinbarungen: Preisabsprachen, Marktaufteilung, Ausschreibungsbetrug.
**Single-Brand vs. Inter-Brand-Wettbewerb:**
- Vertikalbeschränkungen können Inter-Brand-Wettbewerb fördern, auch wenn sie Single-Brand-Wettbewerb einschränken.
- Marktdefinition muss beide Ebenen erfassen.
## Vertikale Vereinbarungen
Gruppenfreistellungsverordnung Vertikale Vereinbarungen (VO 2022/720):
- Freistellung wenn Marktanteil Lieferant und Abnehmer jeweils < 30 Prozent auf den betroffenen Märkten.
- Marktdefinition: Welcher Markt — Liefermarkt, Absatzmarkt?
## Technologietransfer-GVO (VO 316/2014)
Marktanteilsschwellen 20 Prozent (Wettbewerber) und 30 Prozent (Nicht-Wettbewerber) auf dem Technologiemarkt und dem Produktmarkt.
## Leitentscheidungen Kartellverbot
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Prüfprotokoll Kartellverbot
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Verbotsgegenstand: [Preisabsprache / Marktaufteilung / Vertikalbeschränkung / andere]
Vereinbarungstyp: [horizontal / vertikal / gemischt]
Marktanteil: [%]
Bezweckt?: [ja → Spürbarkeit irrelevant / nein]
Spürbar (De-Minimis)?: [ja / nein]
GVO anwendbar?: [ja → VO-Nummer / nein]
Art. 101 Abs. 3 Freistellung: [prüfen / nicht relevant]
Ergebnis: [verboten / freigestellt / zweifelhaft]
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