Unternehmen in marktbeherrschender Stellung soll auf Missbrauch geprüft werden oder Wettbewerber klagt auf Missbrauch. Prüft Marktabgrenzung und Missbrauchstatbestaende Art. 102 AEUV § 19 GWB. Prüfraster Behinderungsmissbrauch (Kampfpreise Margin Squeeze Refusal to Deal Selbstbeguenstigung) Ausbeutungsmissbrauch (ueberhoeahte Preise). Marktbeherrschung als Voraussetzung Kausalität Stellung und Missbrauch. Output Marktstellungs-Missbrauchs-Prüf-Memo mit Risikoampel und Verfahrensstrategie. Abg...
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name: missbrauchsverbot-modus
title: Missbrauchsverbot — Modus
description: 'Unternehmen in marktbeherrschender Stellung soll auf Missbrauch geprüft werden oder Wettbewerber klagt auf Missbrauch. Prüft Marktabgrenzung und Missbrauchstatbestaende Art. 102 AEUV § 19 GWB. Prüfraster Behinderungsmissbrauch (Kampfpreise Margin Squeeze Refusal to Deal Selbstbeguenstigung) Ausbeutungsmissbrauch (ueberhoeahte Preise). Marktbeherrschung als Voraussetzung Kausalität Stellung und Missbrauch. Output Marktstellungs-Missbrauchs-Prüf-Memo mit Risikoampel und Verfahrensstrategie. Abgrenzung: paragraf-18-gwb-prüfung für isolierte Marktbeherrschungs-Prüfung.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/kartellrecht-marktabgrenzung-pruefung/skills/missbrauchsverbot-modus
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: antitrust
language: de
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# Missbrauchsverbot — Modus
## Rechtsrahmen
- Art. 102 AEUV: Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung.
- § 19 GWB: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
- § 20 GWB: Relative Marktmacht, Diskriminierungsverbot.
## Prüfungsaufbau
### Schritt 1: Marktbeherrschung
Voraussetzung für Art. 102 AEUV ist eine beherrschende Stellung auf dem relevanten Markt. Marktdefinition ist damit unausweichliche Vorfrage jedes Missbrauchsverfahrens.
Marktanteils-Indizien:
- Ab 40 Prozent: § 18 Abs. 4 GWB Vermutung.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Unterhalb 40 Prozent: Marktmacht durch andere Faktoren möglich (Netzwerkeffekte, Patente, Datenzugang).
### Schritt 2: Missbrauchstatbestand
#### Behinderungsmissbrauch
**Kampfpreise (predatory pricing):**
- Preise unter AVC (Average Variable Cost) → in der Regel missbräuchlich.
- Preise zwischen AVC und ATC: Missbräuchlich wenn Verdrängungsabsicht nachweisbar.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
**Margin Squeeze:**
- Differenz zwischen Vorleistungspreis und Endkundenpreis zu gering für effiziente Wettbewerber.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
**Refusal to Deal / Essential Facility:**
- Verweigerung des Zugangs zu essenzieller Infrastruktur oder Information.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
**Selbstbegünstigung (Self-Preferencing):**
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Neue Kategorie des Missbrauchs, noch nicht abschließend kodifiziert.
**Kopplungs- und Bündelungsstrategien:**
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
#### Ausbeutungsmissbrauch
**Überhöhte Preise:**
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Selten angewendet, methodisch schwierig (kein Vergleichsmarkt).
**Unfaire Geschäftsbedingungen:**
- Auferzwingen unangemessener Konditionen (Art. 102 lit. a AEUV).
### Schritt 3: Auswirkung auf Handelsbeziehungen
Zwischenstaatlichkeitsklausel: Spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten.
## Leitentscheidungen Missbrauchsverbot
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Prüfprotokoll Missbrauch
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Markt: [definiert]
Marktbeherrschung: [ja / zweifelhaft]
Marktanteil: [%]
Missbrauchstatbestand: [Kampfpreise / Margin Squeeze / Refusal to Deal / Self-Preferencing / Überhöhte Preise / andere]
Objektive Rechtfertigung: [ja / nein]
Zwischenstaatlichkeit: [erfüllt / nicht erfüllt]
Ergebnis: [missbräuchlich / nicht missbräuchlich / offen]
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