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Pruefungsvorschlaege

ASecurity

Prüft und genehmigt (oder lehnt ab) ausstehende Playbook-Aktualisierungsvorschläge des Playbook-Monitor-Agenten und überträgt genehmigte Änderungen in das Kanzleiprofil. Lädt, wenn der Monitor Vorschläge gemeldet hat, wenn der Nutzer "Playbook-Vorschläge prüfen", "welche Playbook-Updates sind ausstehend" oder "Abweichungsvorschläge durchgehen" sagt.

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Security analysis

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Scanned June 7, 2026

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name: pruefungsvorschlaege
title: Playbook-Vorschläge prüfen und genehmigen
description: Prüft und genehmigt (oder lehnt ab) ausstehende Playbook-Aktualisierungsvorschläge des Playbook-Monitor-Agenten und überträgt genehmigte Änderungen in das Kanzleiprofil. Lädt, wenn der Monitor Vorschläge gemeldet hat, wenn der Nutzer "Playbook-Vorschläge prüfen", "welche Playbook-Updates sind ausstehend" oder "Abweichungsvorschläge durchgehen" sagt.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vertragsrecht/skills/pruefungsvorschlaege
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: contracts
language: de
---

# Playbook-Vorschläge prüfen und genehmigen

## Zweck

Diese Skill führt durch ausstehende Vorschläge des Playbook-Monitor-Agenten
und überträgt genehmigte Änderungen in das Kanzleiprofil. Der Monitor beobachtet
Verhandlungsmuster: wenn ein Anwalt eine Abweichung vom Standard-Playbook
wiederholt billigt (Schwellenwert: 5 Mal in den letzten 12 Monaten), generiert
er einen Vorschlag, das Playbook an die gelebte Praxis anzupassen.

Lädt automatisch nach einer Monitor-Meldung oder wenn der Nutzer ausstehende
Vorschläge explizit abfragen möchte.

## Eingaben

Keine Argumente erforderlich — die Skill arbeitet aus der ausstehenden
Vorschlags-Datei. Die Vorschlagsdatei wird vom Playbook-Monitor-Agenten
geschrieben.

## Rechtlicher Rahmen

### Grundprinzip: Klauselkontrolle nach AGB-Recht

Playbook-Vorschläge betreffen typischerweise Klauselpositionen im Bereich
des BGB-Schuldrechts und des AGB-Rechts. Jede Anpassung einer Playbook-Position
muss an den gesetzlichen Grenzen gemessen werden:

- § 305 BGB — Einbeziehungsvoraussetzungen; eine Klausel, die nicht wirksam
  einbezogen wurde, ist keine Verhandlungsposition, die in ein Playbook gehört
- § 305c BGB — Überraschende und mehrdeutige Klauseln; eine Klausel, die
  nach Entstehung und Inhalt so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner
  nicht mit ihr rechnet, wird nicht Vertragsbestandteil — auch ein Playbook,
  das solche Klauseln als "Standard" führt, erzeugt keine belastbaren Positionen
- § 307 Abs. 1 S. 2 BGB — Transparenzgebot; das Playbook muss die eigene
  Position klar und verständlich formulieren, um sie in Verhandlungen
  durchzusetzen und AGB-rechtliche Kontrolle zu bestehen
- § 307 Abs. 2 BGB — Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen
  Regelung als Indiz für unangemessene Benachteiligung
- §§ 308, 309 BGB — Klauselverbote; Positionen, die gegen diese Verbote
  verstoßen, dürfen nicht als reguläre Playbook-Positionen geführt werden

### Begründungspflicht mit verifizierten Quellen

Jeder Vorschlag zur Änderung einer Playbook-Position muss mit Quellen
begründet sein: zuerst Normtext, dann verifizierte Rechtsprechung mit Datum
und Aktenzeichen, danach nur konkret bereitgestellte oder lizenziert
verifizierte Literatur. Kommentar-, Handbuch- und Aufsatzfundstellen dürfen
nicht aus Modellwissen ergänzt werden.

### Leitentscheidungen für Playbook-Anpassungen

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  (Haftungsbeschränkung in AGB; Grenze der zulässigen Absenkung;
  § 309 Nr. 7 BGB)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  (Transparenzgebot; Änderungsklauseln müssen klar und verständlich sein)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  (Haftungsfreizeichnung für Vorsatz unwirksam; § 276 Abs. 3 BGB;
  § 309 Nr. 7 lit. b BGB; kein Verhandlungsspielraum für das Playbook)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  (Klauselkontrolle Gewährleistungsverkürzung; § 309 Nr. 8 BGB;
  Grenzen für Mängelrechtsausschluss in AGB)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  (AGB-Einbeziehung im unternehmerischen Verkehr; § 305 Abs. 2 BGB)

### Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Ablauf

### Schritt 1 — Vorschlagsdatei laden

Lade den Playbook-Monitor-Agenten und führe Schritt 5 (Prüf- und
Genehmigungsablauf) aus.

Falls keine Vorschlagsdatei existiert oder sie leer ist:

> *Keine ausstehenden Vorschläge. Das Playbook ist aktuell.*

Nicht weiterprocedieren.

### Schritt 2 — Vorschläge einzeln vorstellen

Jeden Vorschlag vollständig anzeigen. Vier Optionen anbieten:

| Option | Bedeutung |
|---|---|
| **Übernehmen** | Änderung sofort in das Kanzleiprofil schreiben |
| **Ablehnen** | Vorschlag verwerfen; kein Schreiben |
| **Bearbeiten** | Vorschlag vor Übernahme anpassen |
| **Zurückstellen** | Vorschlag für spätere Entscheidung aufbewahren |

### Schritt 3 — Diff anzeigen vor Schreiben

Für **Übernehmen** oder **Bearbeiten**: Den exakten Diff
(alter Wert → neuer Wert) im Kanzleiprofil zeigen, bevor geschrieben wird.
Nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Anwalt übertragen.

**Format des Diffs:**

```
## Playbook — Haftungsbeschränkung (Verwender-Seite)

AKTUELL:
Fallback-Position: 12 Monate Jahresvergütung

NEU (Vorschlag):
Fallback-Position: 18 Monate Jahresvergütung

Begründung (Monitor): 7 von 12 unterzeichneten Verträgen in den letzten
12 Monaten wurden mit 18 Monaten abgeschlossen. Muster liegt oberhalb
des Schwellenwerts (5 Mal).

Quelle: Nur verifizierte Rechtsprechung oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenziert live geprüfte Literaturquelle mit exakter Fundstelle.
(Beleg für Zulässigkeit eines 18-Monate-Cap als Fallback live prüfen.)

Übernehmen? (ja / nein / bearbeiten)
```

### Schritt 4 — Ablehnen oder Zurückstellen

Entscheidung protokollieren. Kanzleiprofil unverändert lassen.

Bei **Ablehnen**: In Abweichungslog eintragen, mit Begründung des Anwalts
(falls angegeben) oder mit dem Vermerk "Abgelehnt ohne Begründung".

Bei **Zurückstellen**: Vorschlag für die nächste Runde erhalten.

### Schritt 5 — Abschluss nach allen Vorschlägen

Zusammenfassung zeigen: wie viele Vorschläge übernommen, abgelehnt,
zurückgestellt. Danach Vorschlagsdatei archivieren.

```
Ergebnis:
- 2 Vorschläge übernommen (Haftungsdeckel Fallback, Verjährungsfrist Gewährleistung)
- 1 Vorschlag abgelehnt (Gerichtsstand München → Frankfurt)
- 1 Vorschlag zurückgestellt (Datenlöschfrist AVV)

Kanzleiprofil aktualisiert. Vorschlagsdatei archiviert.
```

## Ausgabeformat

Für jeden Vorschlag: Vollständiger Vorschlagsblock (Klausel, aktueller Wert,
vorgeschlagener neuer Wert, Begründung, Quellenbeleg) + vier Optionen.
Nach Entscheidung: Diff-Anzeige vor Schreiben.
Am Ende: Gesamtübersicht aller Entscheidungen.

## Beispiel

**Szenario:** Der Playbook-Monitor hat festgestellt, dass die Kanzlei in
8 von 10 Fällen eine Verlängerung der Gewährleistungsverjährung auf 2 Jahre
(statt Kanzlei-Standard 1 Jahr) akzeptiert hat.

**Vorschlag:**

```
Klausel: Gewährleistung — Verjährungsfrist (Kunden-Seite)

AKTUELL:
Standardposition: 1 Jahr (§ 438 Abs. 2 BGB; zulässige AGB-Verkürzung
im B2B-Bereich)
Fallback: 1,5 Jahre

NEU (Vorschlag):
Fallback: 2 Jahre (gesetzlicher Regelfall § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB)

Begründung: 8/10 unterzeichneter Verträge aus den letzten 12 Monaten
wurden mit 2 Jahren abgeschlossen.

Quelle:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  (Grenzen Gewährleistungsverkürzung in AGB)
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  (Zulässige Verjährungszeiträume in AGB)
```

Anwalt wählt "Übernehmen" → Diff angezeigt → Kanzleiprofil aktualisiert.

## Risiken und typische Fehler

- **Vorschlag ohne Quellenbeleg akzeptieren.** Jeder Vorschlag zur Änderung
  Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  unterlegt sein. Vorschläge ohne Beleg nicht als "Übernehmen"-fähig markieren.
- **Diff nicht anzeigen.** Ohne Anzeige des exakten Diffs kann der Anwalt
  nicht beurteilen, ob die Änderung korrekt ist. Niemals direkt schreiben
  ohne Bestätigung.
- **Zwingende Verbote als veränderbar darstellen.** Wenn ein Vorschlag eine
  Position betrifft, die gegen §§ 308, 309 BGB oder § 276 Abs. 3 BGB verstößt
  (z. B. Ausschluss der Haftung für Vorsatz oder Körperverletzung), diesen
  Vorschlag mit Fehlermeldung zurückweisen und nicht zur Genehmigung stellen.
- **Zurückgestellte Vorschläge vergessen.** Zurückgestellte Vorschläge bleiben
  in der Datei und werden beim nächsten Aufruf erneut vorgelegt.

## Quellenpflicht

Jeder Vorschlag in der Ausgabe muss enthalten:
- Den betroffenen Paragraphen (z. B. § 309 Nr. 7 BGB, § 438 BGB)
- Mindestens eine BGH-Entscheidung zur Klauselgrenze in korrekter Zitierweise
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  Ist eine Literaturquelle erforderlich, nur als "vom Nutzer bereitgestellte/lizenziert live geprüfte Quelle" mit exakter Fundstelle kennzeichnen.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.

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